9851 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Innovation, Technologie und Zukunft

über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Markenschutzgesetz 1970, das Patentgesetz 1970, das Gebrauchsmustergesetz, das Halbleiterschutzgesetz, das Musterschutzgesetz 1990 und das Patentamts­gebühren­gesetz geändert werden

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates umfasst hauptsächlich folgende Maßnahmen:

  -   Umstellung der Berechnung der Schutzdauer einer Marke und damit der Administrierung der Erneuerungsgebühr nach den von der Richtlinie 2015/2436/EU zwingend vorgegebenen Prinzipien.

  -   Neuausrichtung der Berechnung der Markenanmelde- und Erneuerungsgebühren für Individual-, Verbands- und (die neuen) Gewährleistungsmarken. Unter einem soll ein Online-Bonus für elektroni­sche Anmeldeformen eingeführt werden.

  -   Einführung der neuen Markenform der Gewährleistungsmarke sowie der von der Richtlinie 2015/2436/EU zwingend vorgegebenen Möglichkeit der Teilung einer angemeldeten oder registrierten Marke in mehrere Teilmarken desselben Inhabers.

  -   Entfall von druckschriftlichen Veröffentlichungen und Lockerung von Formvorschriften zur Ermöglichung von Einreichungen auf elektronischem Wege im Bereich des Erfindungswesens.

  -   Einführung einer Verordnungsermächtigung hinsichtlich der PCT-Recherchengebühr.

 

Der Ausschuss für Innovation, Technologie und Zukunft hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 4. Juli 2017 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Ing. Hans-Peter Bock.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Hubert Koller, MA und Stefan Schennach.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Ing. Hans-Peter Bock gewählt.

Der Ausschuss für Innovation, Technologie und Zukunft stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Juli 2017  mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2017 07 04

                            Ing. Hans-Peter Bock                                                          Stefan Schennach

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender