9856 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Datenschutzgesetz 2000 geändert wird (Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018)

Mit der Novellierung des Datenschutzgesetzes wird der neuen Datenschutz-Grundverordnung der EU (DSGVO) Rechnung getragen und eine neue EU-Datenschutz-Richtlinie für den Bereich der Inneren Sicherheit umgesetzt. Zudem werden Erfahrungen in der Praxis mit den geltenden Datenschutzbestimmungen berücksichtigt und etwa die Regelungen betreffend Videoüberwachungen adaptiert.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 4. Juli 2017 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Dr. Andreas Köll.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Stefan Schennach und Werner Herbert.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Dr. Andreas Köll gewählt.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Juli 2017 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2017 07 04

                                Dr. Andreas Köll                                                     Dr. Magnus Brunner, LL.M

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender