9859 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 geändert wird

Die Abgeordneten Otto Pendl, Mag. Bernd Schönegger, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zu Grunde liegenden Initiativantrag 2247/A am 7. Juni 2017 im Nationalrat eingebracht und im wesentlichen wie folgt begründet:

„Der Entwurf enthält Änderungen des Richtverwendungskataloges, die darauf zurückzuführen sind, dass geänderte sicherheitspolitische Rahmenbedingungen es erforderlich machen, Strukturen und Prozesse des Österreichischen Bundesheeres sowie der Heeresverwaltung einerseits und der Zentralstellenorganisation des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport (BMLVS) andererseits an die aktuellen Erfordernisse und zukünftige Herausforderungen anzupassen. Eine klare Aufgabenzuordnung auf allen Ebenen soll eine optimierte Zusammenarbeit der militärischen und zivilen Organisationselemente im BMLVS gewährleisten.

Gemäß § 7 Abs. 1 des Wehrgesetzes 2001 ist die Festlegung der Organisation, Garnisonierung und Bewaffnung des Österreichischen Bundesheeres im Grundsätzlichen Aufgabe der Bundesregierung. Der gesetzlichen Vorgabe des § 7 Abs. 1 WG 2001 wurde durch den Ministerratsbeschluss vom 05.07.2016 betreffend Reorganisation des Österreichischen Bundesheeres entsprochen, der eine dringende Anpassung an die neuen Strukturen und damit einhergehend eine Aktualisierung des Richtverwendungskatalogs geboten erscheinen lässt.“

Durch eine Änderung im Verfassungsausschuss des Nationalrates ist der Wegfall der zeitlichen Einschränkung der Anrechnung von Zeiten des Präsenzdienstes als beitragsgedeckte Zeiten im Rahmen der LangzeitbeamtInnenregelungen normiert worden. Da in der Vergangenheit der Präsenzdienst als freiwillig verlängerter Grundwehrdiener bzw. als Zeitsoldat bedeutend über den Zeitraum von 30 Monaten hinaus geleistet wurde, erfolgt nunmehr auf vielfache Forderung der Betroffenen, aber auch der Gewerkschaften eine Erweiterung der Anrechnung dieser Präsenzdienstzeiten als beitragsgedeckte Zeiten.

 

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 4. Juli 2017 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Robert Seeber.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Christoph Längle, Stefan Schennach und Werner Herbert.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Robert Seeber gewählt.


Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Juli 2017 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2017 07 04

                                  Robert Seeber                                                        Dr. Magnus Brunner, LL.M

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender