9867 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Wirtschaftsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird (Geldwäsche-Novelle)

Die Umsetzung der 4. Geldwäsche-Richtlinie der EU bringt Änderungen in der Gewerbeordnung, im Bilanz­buchhaltungsgesetz sowie bei den Wirtschaftstreuhandberufen mit sich. Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates beabsichtigt vor allem die Erhöhung des Bewusstseins der Gewerbe­treibenden und der Behörden über die Risiken von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Neu ist darüber hinaus auch eine niedrigere Bargeldgrenze beim Handel, ab der die Gewerbetreibenden eine Identifizierung des Kunden vornehmen müssen.

 

Der Wirtschaftsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am
4. Juli 2017 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Marianne Hackl.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Marianne Hackl gewählt.

Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Juli 2017 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2017 07 04

                                 Marianne Hackl                                                                    Sonja Zwazl

                                 Berichterstatterin                                                                       Vorsitzende