9868 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Wirtschaftsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft genehmigt wird sowie das Austria Wirtschaftsservice-Gesetz und das Einkommensteuergesetz 1988 geändert werden

Durch den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates können in den Finanzjahren 2018 bis 2023 Vorbelastungen bis zu einer Höhe von 2,234 Mrd. € begründet werden – und zwar für die Investitions­zuwachs­prämie Österreich für KMU bis zu 140 Mio. €, für die Investitionszuwachsprämie für große Unternehmen rund 91 Mio. € und für den Beschäftigungsbonus bis zu 2 Mrd. €. Dies soll der Stärkung des Unternehmensstandorts und des heimischen Arbeitsmarktes dienen.

 

Der Wirtschaftsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am
4. Juli 2017 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Marianne Hackl.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Günther Novak, Sonja Zwazl, Ing. Hans-Peter Bock, Ingrid Winkler und Mag. Reinhard Pisec, BA.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Marianne Hackl gewählt.

Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Juli 2017 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2017 07 04

                                 Marianne Hackl                                                                    Sonja Zwazl

                                 Berichterstatterin                                                                       Vorsitzende