9869 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Wirtschaftsausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das KMU-Förderungsgesetz geändert wird
Der dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrunde liegende Initiativantrag der Abgeordneten Gabriel Obernosterer, Dr. Christoph Matznetter, Kolleginnen und Kollegen wurde am 19. Juni 2017 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Zu Z 1 (§ 7 Abs. 2):
Die Nachfrage nach Haftungen der ÖHT für Investitionen im Tourismus hat 2016 im Vergleich zum Vorjahr um rund 50% zugenommen. Der der ÖHT dazu zur Verfügung stehende Haftungsrahmen ist aber mit 250 Mio. Euro begrenzt und mit Stand 22. Mai 2017 bereits zu rd. 235 Mio. Euro ausgeschöpft.
Wesentlicher Treiber dieser stark steigenden Nachfrage nach Haftungen sind die bankseitigen regulatorischen Rahmenbedingungen. Die Höhe der Eigenkapitalhinterlegung auf Seiten der Kreditinstitute ist abhängig vom Rating des Kreditnehmers. Im Vergleich zu anderen Branchen sind die Ratingeinstufungen der familiär geführten Tourismusbetriebe (90% KMU) aufgrund ihrer Bilanzbilder im Schnitt schlechter. Daraus resultiert das Erfordernis einer höheren, bankenseitigen Eigenkapitalunterlegung, die sich negativ auf die Finanzierungsbereitschaft auswirkt. Hier greift das Haftungsinstrument, da die ÖHT-Haftung mit der Rückhaftung des Bundes sowohl das Rating des Kreditnehmers verbessert, als auch das finanzierende Kreditinstitut von der Eigenkapitalhinterlegungspflicht befreit. Die verstärkte Übernahme von Haftungen durch die ÖHT ermöglicht den Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, die keinen oder keinen ausreichenden Zugang zu Kreditfinanzierungen mehr haben, die Umsetzung ihrer unternehmerischen Projekte und die Realisierung erforderlicher Investitionen. Mit einer Verdoppelung des Rahmens für Haftungsübernahmen der ÖHT für Einzelbetriebe von 250 Millionen Euro auf 375 Millionen Euro kann hier nachhaltig und ohne unmittelbare budgetäre Belastung Abhilfe geschafft werden.“
Der Wirtschaftsausschuss hat den gegenständlichen
Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am
4. Juli 2017 in Verhandlung genommen.
Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Marianne Hackl.
Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Marianne Hackl gewählt.
Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Juli 2017 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2017 07 04
Marianne Hackl Sonja Zwazl
Berichterstatterin Vorsitzende