9875 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 28. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch und die Strafprozessordnung 1975 geändert werden (Strafgesetznovelle 2017)

Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates soll bedenklichen Entwicklungen hinsichtlich der vermehrt auftretenden staatsfeindlichen Bewegungen entgegengewirkt und ein verbesserter Schutz für Beamte und von Personen, die mit der Einhaltung der Beförderungsbedingungen oder der Lenkung eines Beförderungsmittels einer dem öffentlichen Verkehr dienenden Anstalt betraut sind, gegen Aggressionsakte ermöglicht werden. Ebenso soll dem Phänomen entgegengewirkt werden, dass öffentliche Veranstaltungen von Gruppen für sexuelle Übergriffe gegenüber Frauen genützt werden.

Weiters werden Anpassungen an die durch das StRÄG 2015 geänderte Rechtslage und Präzisierungen der bisherigen Rechtslage vorgenommen, sowie Redaktionsversehen beseitigt. In § 207a StGB sollen in Bezug auf das Phänomen "Sexting" die Ausnahmen hinsichtlich der Strafbarkeit von Jugendlichen erweitert werden.

 

Der gegenständliche Beschluss verfolgt daher nachstehende Ziele:

Klarstellungen sowie Beseitigung von Redaktionsversehen

-       Kriminalisierung staatsfeindlicher Bewegungen

-       Kriminalisierung der Begehung sexueller Belästigung in Gruppe

-       Mehr Respekt für Amtsträger, Behörden und geschützten Tätigkeiten in dem öffentlichen Verkehr dienenden Anstalten

-       Umsetzung der 4. Geldwäsche-Richtlinie

 

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahmen:

-       Schaffung einer Qualifikation in § 83 StGB

-       Schaffung eines neuen Tatbestandes "Tätlicher Angriff auf mit bestimmten Aufgaben betraute Bedienstete einer dem öffentlichen Verkehr dienenden Anstalt" (§ 91a StGB)

-       Erweiterung der Straflosigkeit in § 115 Abs. 2 auf die Verspottung

-       Ausweitung des Vortatenkataloges der Geldwäscherei (§ 165 Abs. 1 StGB)

-       Erweiterung der Ausnahmen von der Strafbarkeit in § 207a StGB hinsichtlich pornografischer Darstellungen Minderjähriger im Zusammenhang mit Sexting

-       Schaffung von Qualifikationen für die verabredete Begehung sexueller Belästigung

-       Schaffung eines neuen Tatbestandes "Staatsfeindliche Bewegungen" § 247a StGB

-       Erhöhung der Strafdrohung in § 270 Abs. 1 StGB

-       Beseitigung von Redaktionsversehen

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 4. Juli 2017 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Mario Lindner.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Stefan Schennach, David Stögmüller, Mag. Susanne Kurz und Werner Herbert.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Mario Lindner gewählt.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Juli 2017 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2017 07 04

                                  Mario Lindner                                                               Mag. Susanne Kurz

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzende