9878 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 28. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Außerstreitgesetz, die Jurisdiktionsnorm, das Gerichtsgebührengesetz, das Sicherheitspolizeigesetz und das Auslandsunterhaltsgesetz 2014 geändert werden sowie das Bundesgesetz vom 9. Juni 1988 zur Durchführung des Übereinkommens vom 25. Oktober 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung aufgehoben wird (Kinder-RückführungsG 2017 – KindRückG 2017)

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates hat vor allem verfahrensbeschleunigende Maßnahmen zum Ziel und ist dabei von dem Bestreben getragen, rasche Entscheidungen im Interesse des Kindeswohles zu ermöglichen.

Durch weitere Bestimmungen soll während eines anhängigen Rückführverfahrens insbesondere darauf geachtet werden, eine Entfremdung zwischen dem entführten Kind und dem zurückgelassenen Elternteil zu verhindern.

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 4. Juli 2017 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Stefan Schennach.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Stefan Schennach, Martin Weber und Ingrid Winkler.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Stefan Schennach gewählt.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Juli 2017 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2017 07 04

                               Stefan Schennach                                                            Mag. Susanne Kurz

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzende