9884 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verkehr

über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 und das Unfalluntersuchungsgesetz-UUG 2005 geändert werden

Die Abgeordneten Anton Heinzl, Andreas Ottenschläger, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zu Grunde liegenden Initiativantrag am 7. Juni 2017 im Nationalrat eingebracht und – auszugsweise – wie folgt begründet:

Zu Artikel 1

Es erfolgen die notwendigen redaktionellen Anpassungen im KFG 1967 infolge der Auflösung der Bundesanstalt für Verkehr und der dadurch erforderlichen Zusammenführung von Aufgaben der KFZ-und Verkehrstechnik in der Zentralstelle des BMVIT. Anstelle der Bundesanstalt für Verkehr wird der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie in den jeweils relevanten Bestimmungen genannt bzw. entfallen Verweise auf die Bundesanstalt für Verkehr.

Zu Artikel 2 (Änderung des Unfalluntersuchungsgesetzes-UUG 2005)

Durch den Entfall der Wortfolge „als Organisationseinheit der Bundesanstalt für Verkehr“ wird mit dieser Bestimmung die ex lege Errichtung der Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes als Dienststelle des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie zum Ausdruck gebracht (Errichtung verstanden als die normative Anordnung, dass eine bestimmte Organisationseinheit bestehen soll) und untersteht sie weiterhin und unverändert dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie. Die unionsrechtlich geforderte funktionelle und organisatorische Unabhängigkeit der Sicher­heits­untersuchungsstelle des Bundes wird unverändert im zweiten Satz zum Ausdruck gebracht. Ebenso bleibt die Einrichtung der Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes unverändert bestehen; sie ist als nachgeordnete Dienststelle monokratisch ausgestaltet, an ihrer Spitze steht ein Leiter, dem im Rahmen der inneren Organisation von ihm bestellte Mitarbeiter zur Aufgabenerfüllung zur Seite stehen.“

Weiters sieht der vorliegende Beschluss des Nationalrates Neuregelungen im Bereich der Überprüfung von historischen Fahrzeugen vor.

 

Der Ausschuss für Verkehr hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 4. Juli 2017 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Günther Novak.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Martin Preineder, René Pfister und Mag. Nicole Schreyer.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Günther Novak gewählt.

 

 

 

 

Der Ausschuss für Verkehr stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Juli 2017 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2017 07 04

                                  Günther Novak                                                         Hans-Jörg Jenewein, MA

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender