9890 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 20. September 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wohnbauförderungsbeitragsgesetz 2018 erlassen wird und das Bundesgesetz über die Einhebung eines Wohnbauförderungsbeitrages sowie das Finanzausgleichsgesetz 2017 geändert werden

Die Abgeordneten Peter Haubner, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zu Grunde liegenden Initiativantrag am 29. Juni 2017 im Nationalrat eingebracht und unter anderem wie folgt begründet:

„Der Wohnbauförderungsbeitrag wurde mit dem FAG 2017 mit Wirkung vom 1.1.2018 zu einer ausschließlichen Landesabgabe mit voller Autonomie für die Länder hinsichtlich des Tarifs.

Um den Verwaltungsaufwand zu minimieren, wurde analog zu den vergleichbaren Vorbehalten der Gesetzgebungskompetenz des Bundes bei der Grundsteuer, der Kommunalsteuer und der Feuerschutzsteuer dem Bundesgesetzgeber beim Wohnbauförderungsbeitrag die Gesetzgebungskompetenz vorbehalten. Die Landesgesetzgeber können aber die Höhe des Tarifs festlegen, und zwar ohne bundesgesetzliche Vorgabe einer Ober- oder Untergrenze.

Die Bestimmungen über Abgabenpflicht, Befreiungen, Einhebung und Abfuhr der Abgabe entsprechen im Wesentlichen dem Bundesgesetz über die Einhebung eines Wohnbauförderungsbeitrages, BGBl. Nr. 13/1952.

Mit einer Änderung des FAG 2017 werden begleitende Regelungen zur Verländerung des Wohnbauförderungsbeitrags getroffen sowie die endgültigen Verteilungsschlüssel für das Jahr 2017, wie sie sich aus der Neutralisierung der Auswirkungen des Vereinfachungspakets auf Basis des Erfolges des Jahres 2016 errechnen, normiert. Weiters wird die gesetzliche Grundlage zur Umsetzung des Beschlusses der Landesfinanzreferenten, einen Solidarbeitrag der Länder in Höhe von einer Million Euro pro Jahr zu den Kosten der Heimopferrenten zu leisten, geschaffen.“

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am
3. Oktober 2017 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Martin Weber.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Dr. Heidelinde Reiter, Mag. Reinhard Pisec, BA, Ingrid Winkler und Ewald Lindinger.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Martin Weber gewählt.


 

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 3. Oktober 2017 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2017 10 03

                                  Martin Weber                                                                   Ewald Lindinger

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender