9891 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den ORF-Jahresbericht 2016 gemäß § 7 ORF-Gesetz (III-621-BR/2017 d.B.)

Der vorliegende Bericht bezieht sich auf den Zeitraum 1. Jänner bis 31. Dezember 2016 und dokumentiert die Erfüllung der Aufträge nach den §§ 3 bis 5 ORF-Gesetz (ORF-G), insbesondere Versorgungsauftrag, öffentlich-rechtlicher Kernauftrag und besondere Aufträge, sowie die Durchführung der Bestimmungen der §§ 11 und 12 ORF-G (europäische Werke).

In den einzelnen Kapiteln wird auf eine Vergleichbarkeit der für 2016 zusammengestellten Daten mit jenen des Vorjahres sowie auf geschlechtergerechte Formulierungen geachtet. Allerdings sind nicht alle im Jahresbericht zu erfassenden Punkte quantifizierbar. Die Beachtung einzelner Detailaufträge der §§ 4 bis 5 ORF-G (wie z. B. die Förderung des Verständnisses für alle Fragen des demokratischen Zusammenlebens, Berücksichtigung der im öffentlichen Leben vertretenen Meinungen), die in einer Vielzahl von Sendungen erfolgt, lässt sich nur anhand von Beispielen demonstrieren.

Vorab sind in einer kompakten Darstellung die wesentlichen strategischen und unternehmenspolitischen Entwicklungen sowie die größten Programmerfolge des ORF im Jahr 2016 zusammengefasst.

 

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 3. Oktober 2017 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Dr. Andreas Köll.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Stefan Schennach, Wolfgang Beer, Armin Forstner, MPA, Dr. Magnus Brunner, LL.M, Werner Herbert und Mario Lindner.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Bundesrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Dr. Andreas Köll gewählt.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 3. Oktober 2017 den Antrag, den ORF-Jahresbericht 2016 gemäß § 7 ORF-Gesetz (III-621-BR/2017 d.B.) zur Kenntnis zu nehmen.

Wien, 2017 10 03

                                Dr. Andreas Köll                                                     Dr. Magnus Brunner, LL.M

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender