9894 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Beschluss des Nationalrates vom 20. September 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus geändert wird

Die Abgeordneten Doris Bures, Karlheinz Kopf, Ing. Norbert Hofer, Mag. Albert Steinhauser, Mag. Dr. Matthias Strolz, Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zu Grunde liegenden Initiativantrag am 29. Juni 2017 im Nationalrat eingebracht und im Wesentlichen wie folgt begründet:

Der Nationalfonds der Republik Österreich wurde 1995 eingerichtet und hat die Aufgabe, Leistungen an Personen zu erbringen, die zwischen 1938 und 1945 Opfer des Nationalsozialismus wurden. Ziel des Fonds ist es, die besondere Verantwortung gegenüber diesen Personen zum Ausdruck zu bringen.

Die Bundesregierung beschloss 2009 die Neugestaltung der 1978 eröffneten österreichischen Dauerausstellung im ehemaligen Konzentrationslager und nunmehrigen Staatlichen Museum Auschwitz-Birkenau und betraute den Nationalfonds mit der Koordinierung aller damit verbundenen Arbeiten.

Der Nationalfonds trifft die mit der Neugestaltung verbundenen Entscheidungen in Abstimmung mit dem Steering Committee, jenem Gremium, in welchem die projektfinanzierenden Stellen sowie die administrativ unterstützenden Ressorts vertreten sind.

Da die Durchführung der Sanierung der Gedenkstätte mit der vom Nationalfonds gleichzeitig zu koordinierenden Neugestaltung der neuen Ausstellung abzustimmen ist, wurde der Nationalfonds ua. ermächtigt, die erforderlichen Vereinbarungen für die Sanierung des Pavillons zu schließen.

Ab Ausstellungseröffnung (voraussichtlich Ende des Jahres 2018) beginnt der Dauerbetrieb der Ausstellung. Vorbereitend sind bereits in der Neugestaltungsphase langfristige Verträge abzuschließen, insbesondere mit dem Staatlichen Museum Auschwitz-Birkenau betreffend die Nutzung der Ausstellungsräumlichkeiten und die anteilige Kostentragung für den Betrieb sowie mit Auftragnehmern betreffend Wartung und Versicherung der Ausstellung und ihrer Anlagen. In Fortsetzung des Auftrags zur Neugestaltung der Ausstellung wird der Nationalfonds nun auch mit der Gewährleistung deren Betriebs betraut, soweit dieser nicht durch das Staatliche Museum Auschwitz-Birkenau geleistet wird.

Die Kosten der Sanierung des Ausstellungsgebäudes und der Neugestaltung der Ausstellung bleiben von diesem Bundesgesetz unberührt.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 3. Oktober 2017 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Robert Seeber.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Robert Seeber gewählt.


Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 3. Oktober 2017 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2017 10 03

                                  Robert Seeber                                                        Dr. Magnus Brunner, LL.M

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender