9905 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Oktober 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Angestelltengesetz, das Gutsangestelltengesetz, das Entgeltfortzahlungsgesetz, das Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetz, das Berufsausbildungsgesetz, das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch und das Landarbeitsgesetz 1984 geändert werden

Die Eckpunkte des vorliegenden Beschlusses des Nationalrates umfassen insbesondere:

-       Im Angestelltengesetz wird unter anderem eine Angleichung der Entgeltfortzahlung der Angestellten bei Krankheit oder Unglücksfall an die Systematik der Entgeltfortzahlung der Arbeiter nach dem EFZG vorgesehen.

-       Mit den vorgeschlagenen Änderungen werden im Gutsangestelltengesetz die vorgeschlagenen Änderungen zum AngG nachvollzogen.

-       Analog zum AngG wird im Entgeltfortzahlungsgesetz klargestellt, dass der Fortzahlungsanspruch im Ausmaß von acht Wochen bereits nach einjähriger Dauer des Arbeitsverhältnisses entsteht. Diese Änderungen werden auch im Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetz nachvollzogen.

-       Im Berufsausbildungsgesetz wird klargestellt, dass der Lehrling im Fall der Arbeitsverhinderung durch Krankheit bis zur Dauer von acht Wochen den Anspruch auf die volle und bis zur Dauer von vier Wochen den Anspruch auf die halbe Lehrlingsentschädigung behält.

-       Im Sinne einer Harmonisierung und Anpassung der Rechte der Angestellten und Arbeiter wird vorgesehen, dass die bislang für Arbeiter geltenden Kündigungsbestimmungen des ABGB und der GewO 1859 mit 31. Dezember 2017 außer Kraft treten und mit 1. Jänner 2021 auch für Arbeiter die bislang für Angestellte geltenden Kündigungsbestimmungen des § 20 AngG Anwendung finden (Entfall eines zeitlichen Mindestbeschäftigungsausmaßes).

-       Mit den vorgeschlagenen Änderungen im Landarbeitsgesetz werden die Änderungen zum AngG und ABGB nachvollzogen.

 

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 23. Oktober 2017 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Inge Posch-Gruska.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates David Stögmüller und Mag. Ernst Gödl.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Inge Posch-Gruska gewählt.


Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Oktober 2017 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2017 10 23

                              Inge Posch-Gruska                                                                 René Pfister

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender