9906 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Oktober 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz und das Berufsausbildungsgesetz geändert werden

Die Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zu Grunde liegenden Initiativantrag am 20. September 2017 im Nationalrat eingebracht und im Wesentlichen wie folgt begründet:

„Rund 40 % der Jugendlichen beginnen nach der Pflichtschule eine Lehre. Das System der Lehrausbildung trägt wesentlich zur niedrigen Jugendarbeitslosigkeit bei - der Abschluss einer Lehre senkt das Arbeitslosigkeitsrisiko auf weniger als ein Drittel gegenüber Personen ohne Berufsausbildung. Das System der Lehrausbildung steht aktuell aber auch vor großen Herausforderungen, u.a. durch die demographische Entwicklung und eine damit einhergehend geringe Zahl an Lehrlingen. Es besteht daher ein dringender Bedarf an Maßnahmen, die Berufsausbildung attraktiver zu gestalten und im Interesse der Betroffenen und der wirtschaftlichen Zukunft unseres Landes auch aus arbeitsmarktpolitischer Sicht weiterzuentwickeln.

Die Förderung der Unterkunftskosten (inkl. Verpflegung) in den Lehrlingsheimen wäre daher eine aus mehreren Gründen sinnvolle Maßnahme. Zum einen würde die Förderung eine Ungleichbehandlung von Lehrlingen unterschiedlicher Lehrberufe ausgleichen und diese finanziell zum Teil deutlich entlasten, womit die individuelle Motivation zum Eintritt in ein Lehrverhältnis bedeutend erhöht werden kann. Außerdem könnte damit die Finanzierung der Kosten für Lehrlingsheime und Berufsschulinternate vereinheitlicht und transparent gemacht werden.“

 

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 23. Oktober 2017 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Inge Posch-Gruska.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Inge Posch-Gruska gewählt.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Oktober 2017 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2017 10 23

                              Inge Posch-Gruska                                                                 René Pfister

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender