9907 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Oktober 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Behinderteneinstellungsgesetz, das Bundes Behindertengleichstellungsgesetz und das Bundesbehindertengesetz geändert werden

Die Abgeordneten Ulrike Königsberger-Ludwig, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zu Grunde liegenden Initiativantrag am 20. September 2017 im Nationalrat eingebracht und auszugsweise wie folgt begründet:

„Zu Artikel 1

Im Hinblick darauf, dass die Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderung im Vergleich zur allgemeinen überproportional steigt, sollen die Finanzierung von Maßnahmen der beruflichen Integration verbessert werden, Klarstellungen hinsichtlich der Zuwendung von Förderungen für Träger zur beruflichen Inklusion von Menschen mit Behinderungen getroffen und legistische Adaptierungen vorgenommen werden.

Zu Artikel 2

Die 2012 veröffentlichte Evaluierung des Behindertengleichstellungsrechtes und die Staatenprüfung Österreichs im Jahr 20 13 ergaben, dass das Rechtsschutzinstrumentarium des Behindertengleichstellungsrechtes verbessert werden muss. Der Nationale Aktionsplan Behinderung sieht als Zielsetzungen dazu vor, dass eine effektivere Bekämpfung von Diskriminierungen durch Erweiterung und Verbesserung des Rechtsschutzinstrumentariums für die Betroffenen, sowohl für individuelle Klagen als auch für die Verbandsklage, angestrebt wird. Die Unterstützungsmöglichkeiten des Behindertenanwaltes sollen im Interesse der Menschen mit Behinderungen erweitert werden.

Zu Artikel 3

Österreich hat als einer der ersten Staaten das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention; UN-BRK) ratifiziert. Zur Wahrnehmung der Aufgaben der Überwachung der Einhaltung der UN-BRK im Bereich der Bundesvollziehung wurde in Österreich der Monitoringausschuss gern. § 13 Bundesbehindertengesetz gebildet. Im Zuge des Dialogs mit Österreich (Staatenprüfung) wurde seitens des Genfer Komitees (Art. 34 UN-BRK) die Konstruktion des Österreichischen Überwachungsorgans (Ausschuss gern. § 13 des Bundesbehindertengesetzes - BBG) im Lichte der " Pariser Prinzipien" (Anhang zur Resolution der Generalversammlung der UN A/RES/48/134) kritisiert. Diese sehen unter anderem vor, dass Nationale Institutionen über die erforderliche Infrastruktur, insbesondere über ausreichende Finanzmittel, für die reibungslose Wahrnehmung ihrer Aufgaben verfügen müssen. Diese Finanzmittel sollen ihnen ermöglichen, über eigenes Personal und eigene Räumlichkeiten zu verfügen, damit sie von der Regierung weitestgehend unabhängig agieren können und ihre Unabhängigkeit nicht beeinträchtigt wird. Auch seitens des Ausschusses selbst wurden Verbesserungen zur Unabhängigkeit des Ausschusses angeregt.

Mit der vorgeschlagenen Novelle soll daher im Sinne der "Pariser Prinzipien" eine Stärkung der Unabhängigkeit des Ausschusses vorgenommen werden. Durch die vorliegende Novelle, die im Einklang mit den Pariser Prinzipien die entsprechende Ausstattung und Unabhängigkeit gewährleisten soll, würde die Position des Ausschusses gestärkt und seine Arbeitsfähigkeit maßgeblich verbessert werden. Hiefür soll dem Ausschuss jährlich ein Budget in der Höhe von € 320.000 (valorisiert nach dem für den Bereich des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes festgesetzten Anpassungsfaktor) zur Verfügung gestellt werden. Das Vorhaben führt zu einer Erhöhung der jährlichen Kosten für den Ausschuss im Ausmaß von ca. € 50.000, welche vor dem Hintergrund völkerrechtlicher Verpflichtungen und der ab 2019 zu erwartenden neuerlichen Staatenprüfung Österreichs gerechtfertigt und angeraten erscheint. Der Betrag kann durch interne Umschichtungen des Ressorts aufgebracht werden.“

 

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 23. Oktober 2017 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Inge Posch-Gruska.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Inge Posch-Gruska gewählt.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Oktober 2017 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2017 10 23

                              Inge Posch-Gruska                                                                 René Pfister

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender