9908 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Oktober 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Freiwilligengesetz und das Familienlastenausgleichsgesetz geändert werden

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates soll TeilnehmerInnen ermöglichen, das Freiwillige Sozialjahr in Krankenanstalten zu absolvieren. Außerdem wird dadurch der Gedenk-, Friedens- und Sozialdienst im Ausland stärker gefördert. Für Personen, die ein Freiwilliges Jahr absolvieren, gelten nun hinsichtlich der Gewährung der Familienbeihilfe die gleichen Regelungen wie für Zivil- und Präsenzdiener, ferner wird die Einsatzmöglichkeit bei Rettungsdiensten verlängert.

 

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 23. Oktober 2017 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Inge Posch-Gruska.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Sonja Ledl-Rossmann und David Stögmüller.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Inge Posch-Gruska gewählt.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Oktober 2017 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2017 10 23

                              Inge Posch-Gruska                                                                 René Pfister

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender