9909 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Oktober 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert wird

Die Abgeordneten Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zu Grunde liegenden Initiativantrag am 14. Oktober 2017 im Nationalrat eingebracht und unter anderem wie folgt begründet:

„Der Bericht der Bundesregierung betreffend den Abbau von Benachteiligungen von Frauen (Berichtszeitraum 2013 - 2014) dokumentiert, dass sich die Regelung zur Einberechnung von Partnerinneneinkommen in der Notstandshilfe "ganz besonders negativ auf die eigenständige Absicherung von Frauen aus"wirkt (Berichtsseite 18).

Die Feststellung wird wie folgt erläutert:

Zusätzlich führt die Berücksichtigung des Einkommens der Partnerin bzw. des Partners dazu, dass Frauen vielfach nur einen Anspruch auf Kranken- und Pensionsversicherung, jedoch keinen Anspruch auf Notstandshilfe haben. 2014 wurden aus diesem Grund 16.339 Anträge auf Notstandshilfe abgelehnt bzw. Notstandshilfezahlungen eingestellt. 82% der Ablehnungen entfielen auf Frauen. Obwohl im Zeitvergleich der Anteil der Frauen seit der Jahrtausendwende rückläufig ist, wirkt sich hier der anhaltende geschlechtsspezifische Einkommensunterschied ganz besonders negativ auf die eigenständige Absicherung von Frauen aus.“

 

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 23. Oktober 2017 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Renate Anderl.

An der Debatte beteiligten sich das Mitglied des Bundesrates David Stögmüller.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Renate Anderl gewählt.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Oktober 2017 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2017 10 23

                                  Renate Anderl                                                                      René Pfister

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender