9914 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Oktober 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Nationalbankgesetz 1984 und das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz geändert werden

Die Europäische Zentralbank hat am 18. Mai 2016 die Verordnung (EU) 2016/867 über die Erhebung granularer Kreditdaten und Kreditrisikodaten erlassen (sogenannte AnaCredit – Analytical Credit Dataset). CRR-Kreditinstitute gemäß Art. 4 Abs. 1 CRR (Capital Requirements Regulation (EU) No 575/2013) und ihre Zweigstellen sind meldepflichtig, wenn Kredite inklusive Kreditlinien an juristische Personen (natürliche Personen sind ausgenommen) einen Betrag von mindestens 25 000 Euro (granulares Datenmodell auf Einzelbasis) überschreiten.

Kreditstatistische Daten werden zurzeit auf Grundlage des Zentralen Kreditregisters gemäß § 75 BWG erhoben. Damit die AnaCredit-Meldungen wirksam werden können, bedarf es technischer Änderungen des § 75 BWG, die mittels dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates eingeführt werden. Aufgrund des gegenständlichen Beschluss des Nationalrates ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen auf den Bund, die Länder, die Gemeinden oder auf die Sozialversicherungsträger.

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am
23. Oktober 2017 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Martin Weber.

An der Debatte beteiligte sich das Mitglied des Bundesrates Mag. Reinhard Pisec.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Martin Weber gewählt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Oktober 2017 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2017 10 23

                                  Martin Weber                                                                   Ewald Lindinger

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender