9919 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Beschluss des Nationalrates vom 21. Dezember 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesministeriengesetz 1986 geändert wird (Bundesministeriengesetz-­Novelle 2017)

Die Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Dr. Reinhard Eugen Bösch, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zu Grunde liegenden Initiativantrag am 21. Dezember 2017 im Nationalrat eingebracht und er wurde im Verfassungsausschuss des Nationalrates umfassend ergänzt.

Der gegenständliche Beschluss bezweckt vor allem die Neuordnung der Ministerialkompetenzen entsprechend den Vereinbarungen, die anlässlich der der Nationalratswahl 2017 folgenden Regierungsbildung getroffen wurden.

Die bedeutsamsten Änderungen sind die folgenden:

      Aus Agenden des Bundeskanzleramtes und des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport wird ein Bundesministerium für öffentlichen Dienst und Sport geschaffen.

      Aus dem Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes werden die Angelegenheiten der staatlichen Verfassung und großteils die allgemeinen Angelegenheiten der staatlichen Verwaltung ausgeschieden und dem Bundesministerium für Justiz – künftig: Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz – übertragen.

      Das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen sowie für Familien und Jugend hören zu bestehen auf; ihre Agenden werden teils dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz – nunmehr: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz –, teils dem Bundeskanzleramt zugeschlagen, in dem sie von einer Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend wahrgenommen werden sollen.

      Das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft gibt die Zuständigkeiten für Wissenschaft, Forschung an das Bundesministerium für Bildung – künftig: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung – ab und übernimmt als künftiges Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auch (vom Bundeskanzleramt) Angelegenheiten der Digitalisierung.

      Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft übernimmt vom Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Angelegenheiten des Tourismus und des Energiewesens und heißt künftig „Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus“.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 22. Dezember 2017 in Verhandlung genommen.


 

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Sandra Kern.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Reinhard Todt, Stefan Schennach, Dr. Heidelinde Reiter und Dr. Magnus Brunner, LL.M.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Sandra Kern gewählt.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 22. Dezember 2017 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2017 12 22

                                    Sandra Kern                                                         Dr. Magnus Brunner, LL.M

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender