9923 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den gemeinsamen Bericht des Bundeskanzlers und des Bundesministers für EU, Kunst, Kultur und Medien zum Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2018 und zum 18-Monatsprogramm des Rates für 2017/2018 (III-649-BR/2018 d.B.)

Vor dem Hintergrund der anstehenden Europawahl im nächsten Jahr, dem Austritt Großbritanniens aus der EU und dem Auslaufen des EU-Finanzrahmens mit 2020 liegen einige wichtige Verhandlungsthemen der Union während des österreichischen EU-Ratsvorsitzes in der zweiten Jahreshälfte bereits auf dem Tisch. Als Schwerpunkte will sich Österreich die Stärkung der Subsidiarität sowie die Intensivierung der Beitrittsverhandlungen mit dem Westbalkan, die Migrationsproblematik, den Schutz der EU-Außengrenzen sowie das Thema Digitalisierung vornehmen.

Österreich wird ab 1. Juli nach 1998 und 2006 zum insgesamt dritten Mal den EU-Ratsvorsitz übernehmen. In den Vorsitz werden die Diskussionen zum mehrjährigen Finanzrahmen und der Verhandlungsabschluss zum Brexit fallen. Die Kommission will ihre Vorschläge zum Budget bis Ende Mai vorlegen, ausverhandelt soll der neue EU-Haushalt dann bis Ende 2019 werden. Aus österreichischer Sicht soll die EU sparsamer werden und sich im Sinne der Subsidiarität auf die wesentlichen Bereiche fokussieren, wie dem Bericht des Bundeskanzleramts zu entnehmen ist. Was den Brexit selbst betrifft, wird die geplante zweijährige Übergangsregelung von Seiten Österreichs unterstützt. Die Brexit-Verhandlungen müssen jedenfalls bis Herbst 2018 abgeschlossen werden, um eine Genehmigung durch das Europäische Parlament sowie des Vereinigten Königreichs vor Ablauf der festgelegten Zweijahresfrist für den Ausstieg zu gewährleisten.

 

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 13. März 2018 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Robert Seeber.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Monika Mühlwerth, Dr. Magnus Brunner, LL.M., Dr. Heidelinde Reiter, Peter Samt und Dr. Andreas Köll.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Bundesrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Robert Seeber gewählt.


Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 13. März 2018 den Antrag, den gemeinsamen Bericht des Bundeskanzlers und des Bundesministers für EU, Kunst, Kultur und Medien zum Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2018 und zum 18-Monatsprogramm des Rates für 2017/2018 (III-649-BR/2018 d.B.) zur Kenntnis zu nehmen.

Wien, 2018 03 13

                                  Robert Seeber                                                        Dr. Magnus Brunner, LL.M

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender