9924 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung

über den Beschluss des Nationalrates vom 28. Februar 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 geändert wird

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates umfasst insbesondere folgende Maßnahmen:

-       gesonderte Finanzierung von Lehre und Forschung bzw. Entwicklung und Erschließung der Künste ergänzt um strategische Anreizsetzungen

-       Verbesserung der Betreuungsrelationen und Abbau von "Massenfächern"

-       Personalaufstockung in Kombination mit Zugangsregelungen

-       Steigerung der Forschungsaktivitäten im europäischen Forschungsraum

 

Mit der neuen Universitätsfinanzierung wird die Struktur des Universitätsbudgets grundlegend verändert. Sinnvoll ist eine solche Systemumstellung nur, wenn zusätzlich zum erforderlichen Finanzbedarf zur Sicherstellung des bestehenden Leistungsangebotes auch Mittel für die Verbesserung der Lehr- und Forschungssituation, insbesondere der Betreuungsverhältnisse bereitgestellt werden.

Für die Leistungsvereinbarungsperiode 2019 bis 2021 wurde dieser Gesamtbetrag durch Gesetzesbeschluss vom 28. Juni 2017 (§ 141b UG idF des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 129/2017) zur Vorbereitung der Umsetzung der kapazitätsorientierten, studierendenbezogenen Universitätsfinanzierung mit 11.070.000.000 € festgelegt.

 

Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 13. März 2018 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Ing. Andreas Pum.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates David Stögmüller, Ingrid Winkler und Mag. Reinhard Pisec, BA MA.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Ing. Andreas Pum gewählt.

Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung stellt nach Beratung der Vorlage am 13. März 2018 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2018 03 13

                               Ing. Andreas Pum                                                   Dr. Andrea Eder-Gitschthaler

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzende