9935 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für innere Angelegenheiten

über den Beschluss des Nationalrates vom 21. März 2018 betreffend Übereinkommen zwischen der Republik Bulgarien, der Republik Kroatien, Ungarn und der Republik Österreich über die Erleichterung der grenzüberschreitenden Verfolgung von die Straßenverkehrssicherheit gefährdenden Verkehrsdelikten

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates hat eine effektivere Strafverfolgung von ausländischen Straßenverkehrsteilnehmern zur Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit in Österreich zum Ziel.

Mit der Umsetzung des CBE-(Durchführungs-) Übereinkommens wird der erforderliche spezifische Rechtsrahmen zur grenzüberschreitenden Durchsetzung von Verkehrsstrafen (Straf- und Vollstreckungsverfahren) geschaffen.

Mittelbar ist mit einer signifikanten Erhöhung der Straßenverkehrssicherheit zu rechnen, welche auch positive volkswirtschaftliche Effekte nach sich ziehen wird, zumal die Folgekosten aus Verkehrsunfällen reduziert werden können.

Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd und gesetzesergänzend.

Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG ist erforderlich, da Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 4 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 3. April 2018 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Mag. Dr. Michael Raml.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrätin Mag. Dr. Ewa Dziedzic mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Martin Weber, René Pfister und Stefan Schennach.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Mag. Dr. Michael Raml gewählt.


Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 3. April 2018 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1.      gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2.      dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Wien, 2018 04 03

                          Mag. Dr. Michael Raml                                                     Armin Forstner, MPA

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender