9941 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 21. März 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Wirksamwerden der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIP-Vollzugsgesetz) erlassen und das Finanzmarkt­aufsichtsbehördengesetz geändert wird

Die Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIP) soll einen Beitrag dazu leisten, Art, Risiko, Kosten sowie die möglichen Gewinne und Verluste von verpackten Anlageprodukten für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (Packaged Retail and Insurance-based Investment Products – PRIIP) besser zu verstehen und mit anderen Produkten vergleichen zu können.

Um diese Ziele zu erreichen, sieht die Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 im Wesentlichen folgende unionsweite Regelungen vor:

-       Bevor Kleinanlegern ein PRIIP angeboten wird, fasst der PRIIP-Hersteller ein Basisinformationsblatt für dieses Produkt im Einklang mit den Anforderungen der Verordnung ab und veröffentlicht es auf seiner Website.

-       Die Person, die über ein PRIIP berät oder es verkauft, stellt Kleinanlegern das Basisinformationsblatt kostenlos zur Verfügung.

-       Der PRIIP-Hersteller überprüft regelmäßig die in dem Basisinformationsblatt enthaltenen Informationen und überarbeitet das Informationsblatt, wenn sich bei der Überprüfung herausstellt, dass Änderungen erforderlich sind.

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates fügt jene Bestimmungen in das österreichische Recht ein, die notwendig sind, damit die Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 in Österreich wirksam werden kann.

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 3. April 2018 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Ing. Eduard Köck.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrätin Dr. Heidelinde Reiter mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Jürgen Schabhüttl, Ing. Bernhard Rösch und Mag. Reinhard Pisec, BA MA.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Ing. Eduard Köck gewählt.


Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 3. April 2018 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2018 04 03

                                Ing. Eduard Köck                                                                Ewald Lindinger

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender