9950 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 17. April 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung sowie Übertragung von unbeweglichem Bundesvermögen ausgesprochen, ein Bundesgesetz über den Beteiligungserwerb an der Si.A. Errichtungs-GmbH und der Aufnahme weiterer Gesellschafter im Wege einer Kapitalerhöhung erlassen sowie das Bundeshaushaltsgesetz 2013, das Bundesgesetz über die Einrichtung einer Wohnbauinvestitionsbank, das Bundesimmobiliengesetz, das Buchhaltungsagenturgesetz, das Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz, das Finanzausgleichsgesetz 2017, das Bundesmuseen-Gesetz 2002, das Bundesstatistikgesetz 2000, das Konsulargebührengesetz 1992, das Europa-Wählerevidenzgesetz, das Volksbegehrengesetz 2018, das Wählerevidenzgesetz 2018, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Bundesgesetzes über Aufgaben und Organisation des auswärtigen Dienstes – Statut, das Universitätsgesetz 2002, das Innovationsstiftung-Bildung-Gesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Nachtschwerarbeitsgesetz, das Gesundheitsberuferegister-Gesetz, das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz und die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert werden (Budgetbegleitgesetz 2018-2019)

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates umfasst – auszugsweise – die folgenden Neuerungen:

 

Änderung des Bundesgesetzes über die Einrichtung einer Wohnbauinvestitionsbank

Die Änderungen dienen der Reduktion des potentiellen Haftungsrisikos des Bundes.

Änderung des Bundesimmobiliengesetzes

Im Sinne des Vortrages des Bundesministers für Finanzen an den Ministerrat vom 5. Jänner 2018 und der Zielsetzungen der Bundesregierung, eine nachhaltig abgesicherte stabilitäts- und wachstumsorientierte solide Haushalts- und Budgetpolitik auf allen Ebenen des Staates zu schaffen, wurden budgetpolitische Maßnahmen zur Erreichung dieser Zielsetzungen auch beim Bund als Mieter der Bundesimmobiliengesellschaft mbH beschlossen.

Durch diese budgetpolitischen Maßnahmen werden sowohl die einzelnen Ressorts und Rechtsträger, die als Rechtsnachfolger des Bundes in die Verträge mit der Bundesimmobiliengesellschaft mbH eingetreten sind (wie insbesondere die Universitäten) als größte Mieter im Konzern der Bundesimmobiliengesellschaft mbH (Anteil am gesamten Mieterlös rund 97%) als auch die Bundesimmobiliengesellschaft mbH und die unmittelbar oder mittelbar in ihren zu 100 vH im Eigentum stehenden Gesellschaften als Vermieter gefordert, einen vertretbaren Beitrag zur Erreichung dieser Zielsetzungen im Rahmen des angestrebten Kostendämpfungspfades zu bewirken. Dabei soll jedoch ein möglichst geringer Eingriff in das bestehende marktnahe Mietzinsniveau erfolgen.

Änderung des Buchhaltungsagenturgesetz – BHAG-G

Mit der Einführung eines zweiten Geschäftsführers wird dem internationalen Standard des Vier-Augen- Prinzips bei wichtigen Unternehmensentscheidungen noch besser Rechnung getragen. Darüber hinaus soll ein zweiter Geschäftsführer verstärkt zum erfolgreichen Ausbau der Tätigkeit und Positionierung der Agentur für Rechnungswesen GmbH, als Tochtergesellschaft der Buchhaltungsagentur, beitragen. Die Agentur für Rechnungswesen GmbH leistet Beratungstätigkeiten im Bereich Rechnungswesen für Gebietskörperschaften und für Rechtsträger, die mittelbar oder unmittelbar zu mindestens 25% im Eigentum von Gebietskörperschaften stehen.

 

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates hat im Artikel 3 Verfügungen über unbewegliches Bundesvermögen gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG zum Gegenstand, bei denen auf Grund dieser Verfassungsbestimmung die Mitwirkung des Bundesrates in diesem Punkt ausgeschlossen ist.

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 25. April 2018 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Ing. Eduard Köck.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrätin Dr. Heidelinde Reiter mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Wolfgang Beer und Ewald Lindinger.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Ing. Eduard Köck gewählt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 25. April 2018 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2018 04 25

                                Ing. Eduard Köck                                                                Ewald Lindinger

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender