9955 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Beschluss des Nationalrates vom 20. April 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Parteiengesetz 2012 sowie das Parteien-Förderungsgesetz 2012 geändert werden

Um in jedem Fall auszuschließen, dass es im Jahre 2018 zu einer Indexanpassung der Beträge im PartFörG und im PartG kommt, wird mit dem gegenständlichen Beschluss klargestellt, dass 2018 eine Indexanpassung nicht zur Anwendung kommt.

Diesem Beschluss liegt die Annahme zugrunde, dass in Folge einer allfälligen Indexanpassung gegenüber dem bisherigen Stand eine Erhöhung des Fördervolumens um rund 1,7 Mio. Euro vorgenommen würde. Mit dem Aussetzen der Indexanpassung kommt es zu keinen finanziellen Auswirkungen.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 25. April 2018 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Robert Seeber.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde ebenfalls Bundesrat Robert Seeber gewählt.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 25. April 2018 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2018 04 25

                                  Robert Seeber                                                        Dr. Magnus Brunner, LL.M

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender