9957 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Beschluss des Nationalrates vom 20. April 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Datenschutzgesetz geändert wird (Datenschutz-Deregulierungs-Gesetz 2018)

Nach umfassenden Änderungen im Ausschuss und im Plenum des Nationalrates enthält der gegenständliche Beschluss unter anderem eine Ausnahmeregelung zum Datenschutz-Anpassungsgesetz für Medienunternehmen und journalistische Arbeit. Alle Bestimmungen beziehen sich nur auf natürliche Personen. Klarstellungen gibt es auch hinsichtlich des Auskunftsbegehrens, damit keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse veröffentlicht werden müssen.

Datenverarbeitungen sind im Bereich der Gesetzgebung weiterhin vom Grundrecht auf Datenschutz erfasst, aber weder die DSGVO noch die übrigen Bestimmungen des DSG finden auf Datenverarbeitungen im Bereich der (nationalen) Gesetzgebung Anwendung.

Weiters werden Redaktionsversehen korrigiert sowie Klarstellungen und punktuelle Anpassungen, etwa im Bereich der Bildverarbeitung, vorgenommen.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 25. April 2018 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Robert Seeber.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde ebenfalls Bundesrat Robert Seeber gewählt.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 25. April 2018 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2018 04 25

                                  Robert Seeber                                                        Dr. Magnus Brunner, LL.M

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender