9958 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Beschluss des Nationalrates vom 20. April 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten (Datenschutzgesetz - DSG) geändert wird

Die Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679) schreibt die Einrichtung einer oder mehrerer unabhängiger Aufsichtsbehörden vor, die u.a. die Anwendung der DSGVO zu überwachen und durchzusetzen haben. Auch für den Bereich der Parlamentsverwaltung ist eine solche Aufsichtsbehörde einzurichten. Gleiches gilt hinsichtlich der Verwaltungsangelegenheiten des Rechnungshofes und der Volksanwaltschaft sowie jener des Verwaltungsgerichtshofes. Die Datenschutzbehörde soll auch für diese Bereiche zuständig sein.

Nach österreichischer Rechtslage bedarf es einer verfassungsgesetzlichen Ermächtigung, mit der die Datenschutzbehörde als unabhängige Aufsichtsbehörde mit der nachprüfenden Kontrolle der Rechtmäßigkeit des Verhaltens des Präsidenten/der Präsidentin des Nationalrates, des Präsidenten/der Präsidentin des Rechnungshofes, des Präsidenten/der Präsidentin des Verwaltungsgerichtshofes und des/der Vorsitzenden der Volksanwaltschaft als oberste Verwaltungsorgane betraut wird

Mit dem gegenständlichen Beschluss wird die erforderliche verfassungsgesetzliche Verankerung der Zuständigkeit der Datenschutzbehörde in Bezug auf den Bereich der Parlamentsverwaltung, der Verwaltungsangelegenheiten des Rechnungshofes und der Volksanwaltschaft sowie der Justizverwaltung beim Verwaltungsgerichtshof geschaffen.

Für den Bereich der Gesetzgebung ist die Einrichtung einer Aufsichtsbehörde im Sinne der DSGVO nicht erforderlich, da weder die DSGVO noch die Durchführungsbestimmungen bzw. ergänzenden Regelungen im DSG auf diesen Bereich Anwendung finden. Dasselbe gilt für die Tätigkeit der parlamentarischen Mitarbeiter/innen und parlamentarischen Klubs und deren Mitarbeiter/innen, wenn diese Mitglieder des Nationalrates und des Bundesrates bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützen.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 25. April 2018 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Robert Seeber.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Robert Seeber gewählt.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 25. April 2018 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2018 04 25

                                  Robert Seeber                                                        Dr. Magnus Brunner, LL.M

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender