9959 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Beschluss des Nationalrates vom 20. April 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Bundesverwaltungsgerichtsgesetz, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 und das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953 geändert werden

Mit dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates erfolgen in den Verfahren vor den Verwaltungsgerichten, dem Verwaltungsgerichtshof und dem Verfassungsgerichtshof Anpassungen an die DSGVO. Für die Verwaltungsgerichte, den Verwaltungsgerichtshof und den Verfassungsgerichtshof werden nach dem Vorbild der §§ 83 ff des Gerichtsorganisationsgesetzes ergänzende datenschutzrechtliche Bestimmungen gemäß der Verordnung [EU] 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung) vorgesehen.

Zusätzlich werden terminologische Anpassungen an die DSGVO vorgenommen.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 25. April 2018 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Robert Seeber.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde ebenfalls Bundesrat Robert Seeber gewählt.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 25. April 2018 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2018 04 25

                                  Robert Seeber                                                        Dr. Magnus Brunner, LL.M

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender