9961 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Beschluss des Nationalrates vom 20. April 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Vergabe von Aufträgen (Bundesvergabegesetz 2018) und ein Bundesgesetz über die Vergabe von Konzessionsverträgen (Bundesvergabegesetz Konzessionen 2018 – BVergGKonz 2018) erlassen werden sowie das Bundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit 2012 geändert wird (Vergaberechtsreformgesetz 2018)

Ziele des gegenständlichen Beschlusses des Nationalrates sind

-       Modernisierung, Adaptierung und Vereinfachung des rechtlichen Rahmens für die Vergabe von Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber und Sektorenauftraggeber

-       Verstärkter Qualitätswettbewerb und Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping

-       Schaffung eines Rechtsrahmens für die Vergabe von Bau- und Dienstleistungskonzessionen durch öffentliche Auftraggeber und Sektorenauftraggeber.

Die klassische Richtlinie 2014/24/EU und die Sektorenrichtlinie 2014/25/EU werden – wie bisher – im Bundesvergabegesetz umgesetzt. Dabei werden die Regelungen für die Vergabe von Aufträgen unter größtmöglicher Ausnützung der europarechtlichen Spielräume vereinfacht und flexibilisiert.

Darüber hinaus werden die mit der Bundesvergabegesetz Novelle 2016, BGBl. I Nr. 7/2016, verfolgten Bemühungen mit dem Ziel eines vermehrten Qualitätswettbewerbs bei der Vergabe von Aufträgen und der Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping im Rahmen der Neuerlassung des Bundesvergabegesetzes weiter verstärkt.

Die Konzessionsrichtlinie wird in einem eigenen Bundesgesetz über die Vergabe von Konzessionsverträgen umgesetzt.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 25. April 2018 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Mag. Doris Schulz.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Mag. Doris Schulz gewählt.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 25. April 2018 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2018 04 25

                              Mag. Doris Schulz                                                    Dr. Magnus Brunner, LL.M

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender