9966 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Bericht des Bundesministers für Justiz über die im Jahr 2009, 2010, 2011, 2012, 2013 und 2014 erteilten Weisungen, nachdem das der Weisung zugrundeliegende Verfahren beendet wurde (III-634-BR/2017 d.B.)

Gemäß § 29a Abs. 3 StAG hat der Bundesminister für Justiz dem Nationalrat und dem Bundesrat über die von ihm erteilten Weisungen zu berichten, nachdem das der Weisung zu Grunde liegende Verfahren beendet wurde.

In Entsprechung dieser Verpflichtung sind über folgende in den Jahren 2009 bis 2014 erteilten Weisungen zu berichten, nachdem das der Weisung zu Grunde liegende Verfahren beendet wurde.

In vier Verfahren wurde eine Weisung auf Anklageerhebung erteilt und in einem Verfahren wurde die Weisung erteilt, das Vorhaben der Staatsanwaltschaft auf Anklage hinsichtlich eines Teilfaktums zur Kenntnis zu nehmen.

In drei Verfahren wurde eine Weisung auf Einstellung (in zwei Fällen nur hinsichtlich eines Teilfaktums) erteilt und in einem Verfahren wurde die Weisung erteilt, das Vorhaben der Staatsanwaltschaft auf Einstellung des Verfahrens gegen eine Person zur Gänze und gegen eine weitere Person in Ansehung eines vorgeworfenen Faktums zur Kenntnis zu nehmen.

Regional zeigt sich folgendes Bild: Von den insgesamt 59 Weisungen (in vier Verfahren kam es jeweils zu zwei Weisungen) war die OStA Wien in 32 Fällen, die OStA Linz in drei, die OStA Innsbruck in 16 und die OStA Graz in acht Fällen betroffen.

 

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 25. April 2018 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Karl Bader.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrätin Dr. Heidelinde Reiter mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmeneinhelligkeit beschlossen, dem Bundesrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Karl Bader gewählt.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 25. April 2018 den Antrag, den Bericht des Bundesministers für Justiz über die im Jahr 2009, 2010, 2011, 2012, 2013 und 2014 erteilten Weisungen, nachdem das der Weisung zugrundeliegende Verfahren beendet wurde (III-634-BR/2017 d.B.) zur Kenntnis zu nehmen.

Wien, 2018 04 25

                                     Karl Bader                                                                       Martin Weber

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender