9972 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Datenschutzbericht 2017 (III-652-BR/2018 d.B.)

Neben 2.239 Rechtsauskünften, zahlreichen Beschwerdeverfahren sowie Genehmigungen für Datenverwendungen war das Jahr 2017 für die Datenschutzbehörde geprägt von Vorbereitungen auf die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) mit Geltung ab 25. Mai 2018.

Die Umsetzung der DSGVO und der Datenschutz-EU-Richtlinie für die Bereiche Innere Sicherheit und Justiz in innerstaatliches Recht wurde im Jahr 2017 vorerst mit dem Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 vorgenommen. Dabei wurde die Datenschutzbehörde als zuständige nationale Aufsichtsbehörde vorgesehen. Die Struktur der DSB als monokratische, weisungsfreie Behörde ändert sich demnach nicht, sehr wohl allerdings ihr Aufgabenbereich und die ihr eingeräumten Befugnisse, die sich unmittelbar aus der DSGVO ergeben. Grundsätzlich werde die Wichtigkeit des Grundrechts auf Datenschutz durch die DSGVO unterstrichen, so der Bericht. Aufgabe der europäischen Datenschutzbehörden werde sein, die einheitliche Anwendung der Verordnung in der Europäischen Union zu gewährleisten.

Neben der Zuständigkeit für Beschwerdeverfahren und der Leistung von Amtshilfe obliegt der Aufsichtsbehörde nach der DSGVO unter anderem die Festlegung von Standardvertragsklauseln für die Heranziehung von Auftragsverarbeitern, für den Datenverkehr mit Drittstaaten und internationalen Organisationen. Die Listenerstellung der Verarbeitungsarten, für die eine Datenschutzfolgenabschätzung durchzuführen ist, ist ebenso unter den Aufgaben zu finden wie die Akkreditierungen für Überwachungs- und Zertifizierungsstellen nach DSGVO. Dazu kommen Untersuchungs- und Abhilfebefugnisse, die vom Zugang zu Geschäftsräumen bis zu Verwarnungen und Verhängung von Geldbußen reichen, so der Bericht. Die DSB verweist in diesem Zusammenhang darauf, aufgrund des steigenden Personalbedarfs für die Aufgaben 16 zusätzliche Planstellen beantragt zu haben. Eine Entscheidung darüber sei im Berichtsjahr nicht gefallen.

 

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 28. Mai 2018 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Sandra Kern.

An der Debatte beteiligte sich Bundesrat Stefan Schennach.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmeneinhelligkeit beschlossen, dem Bundesrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Sandra Kern gewählt.


Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 28. Mai 2018 den Antrag, den Datenschutzbericht 2017 (III-652-BR/2018 d.B.) zur Kenntnis zu nehmen.

Wien, 2018 05 28

                                    Sandra Kern                                                         Dr. Magnus Brunner, LL.M.

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender