9973 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Mai 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz und das Investmentfondsgesetz 2011 geändert werden

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates gründet auf den Vorgaben der folgenden Leitlinien Europäischer Aufsichtsbehörden:

-       Joint ESMA and EBA Guidelines on the assessment of the suitability of members of the management body and key function holders under Directive 2013/36/EU and Directive 2014/65/EU vom 26. September 2017; die deutsche Fassung dieser Leitlinien wurde am 21. März 2018 unter dem Titel „Leitlinien zur Bewertung der Eignung von Mitgliedern des Leitungsorgans und Inhabern von Schlüsselfunktionen“ veröffentlicht.

-       EBA Guidelines on internal governance under Directive 2013/36/EU vom 26. September 2017; die deutsche Fassung dieser Leitlinien wurde am 15. März 2018 unter dem Titel „Leitlinien zur internen Governance“ veröffentlicht.

Die genannten Leitlinien treten am 30. Juni 2018 in Kraft.

Der Zweck des vorliegenden Beschlusses des Nationalrates ist es, den Umfang der künftig in Österreich anzuwendenden Vorgaben der oben angeführten Leitlinien zu konkretisieren, um die notwendige Rechtssicherheit für die Aufsichtsbehörden und die betroffenen Kreditinstitute zu gewährleisten. Verpflichtende Vorgaben werden unter Anderem hinsichtlich der Einführung von Compliance-Prozessen, der Unabhängigkeit für Aufsichtsratsmitglieder und der fachlichen Eignung der Leiter der Compliance-Funktionen, der Internen Revision, des Risikomanagements sowie für den Geldwäsche-Beauftragten in den betroffenen Kreditinstituten gemacht.

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 28. Mai 2018 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Ing. Eduard Köck.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrätin Dr. Heidelinde Reiter mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Martin Weber, Mag. Reinhard Pisec, BA MA, Ing. Eduard Köck und Ing. Bernhard Rösch.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Ing. Eduard Köck gewählt.


Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 28. Mai 2018 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2018 05 28

                                Ing. Eduard Köck                                                                Ewald Lindinger

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender