9974 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Unterricht, Kunst und Kultur

über den Beschluss des Nationalrates vom 17. Mai 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Schulunterrichtsgesetz und das Schulpflichtgesetz 1985 geändert werden

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates umfasst insbesondere die folgenden Änderungen:

 

1. Deutschförderklassen, Deutschförderkurse:

Kinder und Jugendliche, die im schulpflichtigen Alter die deutsche Sprache (Unterrichtssprache gemäß § 16 SchUG) nicht oder nicht ausreichend beherrschen, sollen diese frühzeitig erlernen, um möglichst bald gemeinsam im Klassenverband nach dem Lehrplan der betreffenden Schulart und Schulstufe unterrichtet werden zu können. Sie sollen sohin vor ihrer Beschulung nach dem Regellehrplan der entsprechenden Schulstufe in Deutschförderklassen jene Deutschkenntnisse erwerben, die sie befähigen, dem Unterricht in der deutschen Sprache zu folgen.

Deutschförderklassen sollen somit die Grundlage für das Gelingen von Integration nicht nur in der Schule sondern auch in allen anderen Lebensbereichen bilden. Für die Deutschförderklassen sollen eigene Lehrpläne verfasst und verordnet werden, die auf die Dauer eines Semesters ausgerichtet sind. Standardisierte Testverfahren sollen treffsichere Entscheidungen hinsichtlich der notwendigen Förderung (in Deutschförderklassen oder in Deutschförderkursen) ermöglichen. Eine Leistungsbeurteilung über den Besuch von Deutschförderklassen ist nicht vorgesehen, der Unterricht soll primär auf die erfolgreiche Absolvierung der Testung am Ende des betreffenden Semesters ausgerichtet sein.

Es soll danach getrachtet werden, dass Schüler von Deutschförderklassen möglichst bald in „ihrer“ Regelklasse (allenfalls mit besonderer Förderung in dort eingerichteten Deutschförderkursen oder lediglich Förderung im Rahmen des Förderunterrichts) unterrichtet werden können. Auch die zeitweise gemeinsame Führung der Deutschförderklasse mit einer „Regel“-Klasse soll eine erfolgreiche Eingliederung der jungen Menschen sicherstellen. Nach dem Besuch einer Deutschförderklasse soll die Schullaufbahn nach Maßgabe des erlangten Kompetenzniveaus grundsätzlich zügig fortgesetzt werden.

 

2. Ahndung von Schulpflichtverletzungen:

Die Erfüllung der neunjährigen allgemeinen Schulpflicht sowie der Berufsschulpflicht durch schulpflichtige Kinder bzw. durch deren Erziehungsberechtigte stellt ein hohes öffentliches Interesse dar. Verletzungen der Erfüllung der Schulpflicht sollen durch geeignete Maßnahmen nach Möglichkeit von vornherein vermieden werden. So es dennoch zu Schulpflichtverletzungen kommt, ist diesen durch geeignete Maßnahmen entgegenzuwirken bzw. hat, wenn Begleit- und Präventivmaßnahmen nicht zum Erfolg führen, eine verwaltungsstrafrechtliche Ahndung zu erfolgen. Dieser Umstand wie insbesondere auch der Verwaltungsstrafrahmen mit einem Mindestmaß soll nicht primär Sanktionscharakter haben, sondern in erster Linie präventiv Wirkung zeigen.

3. Erweiterung der Übergangsfristen für die Umstellung auf die „Neue Oberstufe“, Evaluierung der Neuregelung:

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates betrifft ua. die „Neue Oberstufe“ (NOSt). Es handelt sich dabei um die mit Bundesgesetz BGBl. I Nr. 9/2012 grundgelegte Rechtslage, die neue Rahmenbedingungen (inner- und außerorganisatorischer Natur) für alle zumindest dreijährigen mittleren und höheren Schulen (ab der 10. Schulstufe) schafft. In neuen, kompetenzbasierten Lehrplänen wurden die Bildungs- und Lehraufgaben sowie die Lehrstoffe semesterweise gegliedert. Die Beurteilung erfolgt nach den neuen Regelungen der NOSt semesterweise, wobei negative Beurteilungen dem Aufsteigen grundsätzlich nicht entgegenstehen und in Form von Semesterprüfungen zu späteren Zeitpunkten ausgebessert werden können. Daneben sind im Rahmen der neuen organisatorischen Bedingungen am Standort Maßnahmen der Begabungsförderung vorgesehen.

Die genannten Bestimmungen sind für die 10. und die nachfolgenden Schulstufen von zumindest dreijährigen mittleren und höheren Schulen mit 1. September 2017 aufsteigend in Kraft getreten.

Im Hinblick auf die doch nicht unbeachtliche Neuorganisation und die erforderliche Lehrplanumstellung wurde mit dem Schulrechtsänderungsgesetz 2016, BGBl. I Nr. 56/2016, für jede einzelne Schule die Möglichkeit geschaffen, das Inkrafttreten und damit die Anwendung der die neue Oberstufe betreffenden Bestimmungen um ein Jahr oder um zwei Jahre (somit ab 1.9.2018 oder 1.9.2019 aufsteigend ab der 10. Schulstufe) hinauszuschieben.

Von dieser Möglichkeit haben sowohl im allgemeinbildenden als auch im berufsbildenden Bereich viele Schulen Gebrauch gemacht. Dieser Umstand sowie Rückmeldungen von Schulen, die die neuen Bestimmungen betreffend die neue Oberstufe bereits anwenden, lassen auf Verbesserungsmöglichkeiten schließen, die geprüft werden sollen. Es wird daher eine Evaluation der die neue Oberstufe betreffenden Bestimmungen angeordnet und gleichzeitig den Schulen, die bereits „hinausoptiert“ haben, die Möglichkeit gegeben, die Anwendung dieser Bestimmungen ein weiteres Mal bis 1.9.2021 hinauszuschieben.

Spätestens mit Wirksamkeit vom 1.9.2021 sollen allfällige Verbesserungen der Rechtslage, die als Ergebnis der Evaluierung festgestellt werden können, in die Rechtslage einfließen, sodass ab diesem Zeitpunkt alle Schulen der Sekundarstufe II identes Recht anwenden.

 

Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 28. Mai 2018 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Sandra Kern.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrätin Dr. Heidelinde Reiter mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Mag. Daniela Gruber-Pruner, Dr. Andrea Eder-Gitschthaler, René Pfister, Michael Wanner, Karl Bader und Monika Mühlwerth.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Sandra Kern gewählt.

Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur stellt nach Beratung der Vorlage am 28. Mai 2018 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2018 05 28

                                    Sandra Kern                                                                 Monika Mühlwerth

                                 Berichterstatterin                                                                       Vorsitzende