9982 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Umweltausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Juni 2018 betreffend Änderung des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen

Zu Beginn der 1980er Jahre musste man eine dramatische Ausdünnung der stratosphärischen Ozonschicht, die die Lebewesen auf der Erde vor Ultraviolettanteilen des Sonnenlichts schützt, insbesondere das Ozonloch über dem Südpol, feststellen. Deshalb verpflichtet das Montrealer Protokoll samt seinen Änderungen und Anpassungen sowohl Industriestaaten als auch Entwicklungsländer zu einem weltweiten schrittweisen Ausstieg aus Produktion und Verwendung ozonschichtschädigender Stoffe (z. B. Fluorchlorkohlenwasserstoffe: FCKW; bromierte Kohlenwasserstoffe; Halone; teilhalogenierte Fluorchlorkohlenwasserstoffe: HFCKW). Da der weltweite Ausstieg aus den FCKW 2015 abgeschlossen werden konnte, zeigen sich inzwischen erste positive Auswirkungen: die Konzentration der Verursachersubstanzen in der unteren Atmosphäre hat abgenommen. Die Fortsetzung der Ausdünnung der stratosphärischen Ozonschicht konnte somit gestoppt werden, die Wiederherstellung der Ozonschicht auf ein Niveau vor 1980 wird für etwa 2060 prognostiziert.

Als Alternativsubstanzen wurden jedoch auch teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe (HFKW) insbesondere in Kälte- und Klimaanlagen sowie Isolierschaumstoffen eingesetzt. HFKW haben zwar ein geringeres Treibhauspotential als FCKW, stellen aber trotzdem zunehmend eine Gefahr für das Klima dar, da sie rund 1000 Mal so treibhausgaswirksam wie Kohlendioxid sind und durch die fortschreitende Industrialisierung in den Entwicklungsländern verstärkt eingesetzt werden.

Mit einem Ausstieg aus der Verwendung von HFKW kann daher auch zum Ziel des Pariser Übereinkommens zur Eindämmung des klimawandelbedingten Anstiegs der globalen Durchschnittstemperatur auf maximal 2° Celsius beigetragen werden. Eine weltweite Implementierung der vorliegenden Änderung des Montrealer Protokolls wird zu einer Verringerung der globalen Erwärmung um ca. 0,5° C bis 2100 führen. Nebenbei verringert die Errichtung neuer effizienterer Kälte- und Klimaanlagen den Energieverbrauch pro Anlage.

Ziel der dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrunde liegenden Änderung ist es, Produktion und Verbrauch von HFKW über die nächsten drei Jahrzehnte drastisch zu reduzieren. Industriestaaten werden verpflichtet, Herstellung und Verbrauch von HFKW bis 2036 um 85 % zu reduzieren. Entwicklungsländer der Gruppe 1 müssen diese Reduktion bis 2045, solche der Gruppe 2 bis 2047 erfüllen. Gleichzeitig werden diese Stoffe in den Finanzierungsmechanismus MLF einbezogen.

 

Der Umweltausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 26. Juni 2018 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Ferdinand Tiefnig.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Ferdinand Tiefnig, Dr. Peter Raggl und Thomas Schererbauer.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Ferdinand Tiefnig gewählt.


Der Umweltausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 26. Juni 2018 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1.      gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2.      dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 

Wien, 2018 06 26

                               Ferdinand Tiefnig                                                                Günther Novak

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender