9988 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verkehr

über den Beschluss des Nationalrates vom 14. Juni 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gefahrgutbeförderungsgesetz geändert wird (GGBG-Novelle 2018)

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates umfasst – unter anderem – hauptsächlich folgende Maßnahmen:

-       Anpassung der Verweisungen und inhaltlichen Festlegungen des GGBG an völker- und unionsrechtliche Vorgaben;

-       Erweiterung des Kreises der Personen, deren Schulung einer Vorabgenehmigung bedarf – insbesondere von Beteiligten, die auf Seiten von Luftfahrzeugbetreibern tätig sind;

-       Rechte und Pflichten bei Kontrollen und bei Untersuchungen nach Meldungen werden einander angeglichen und Maßnahmen vorgesehen, wie auf Missstände zu reagieren ist.

Die gegenständliche Beschluss des Nationalrates nimmt keine von den internationalen Gefahrgut-Übereinkommen abweichende Pflichtenverteilung vor, stellt allfällige Verstöße dagegen jedoch straffrei.

 

Der Ausschuss für Verkehr hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 26. Juni 2018 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Peter Samt.

An der Debatte beteiligte sich Bundesrat Hubert Koller, MA.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Peter Samt gewählt.

Der Ausschuss für Verkehr stellt nach Beratung der Vorlage am 26. Juni 2018 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2018 06 26

                                     Peter Samt                                                                       Gerd Krusche

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender