10010 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung

über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 - UG geändert wird

Die Abgeordneten Dr. Josef Smolle, Dr. Brigitte Povysil, Kolleginnen und Kollegen haben den dem Gesetzesbeschluss des Nationalrates zugrunde liegenden Initiativantrag am 13. Juni 2018 im Nationalrat eingebracht.

Mit dem gegenständlichen Beschluss sollen einige Klarstellungen im Universitätsgesetz (UG) erzielt werden. Sie betreffen das Recht von Nichtklinischen Organisationseinheiten von Medizinischen Uni­versitäten bzw. Medizinischen Fakultäten, im Rahmen von Forschung und Lehre für PatientInnen mittelbar Untersuchungen und Befundungen durchzuführen.

Weiters wird eine Regelung aufgrund der Tatsache, dass die allgemeinmedizinische Ausbildung beim Studium der Human- bzw. Zahnmedizin immer öfter im niedergelassenen Bereich stattfinden, geschaffen. Für Einrichtungen, die die universitäre Ausbildung unterstützen, wird der Ausdruck "Lehrordination" eingeführt und eine den Lehrkrankenhäusern entsprechende Regelung ins UG aufgenommen.

Für Zahnmedizinisch-Klinische Praktika erfolgt eine Klarstellung, dass sie wie das Klinisch-Praktische Jahr kein Dienst- oder Arbeitsverhältnis zum Rechtsträger der Lehreinrichtung begründen, sondern nach den studienrechtlichen Vorschriften des Studiums der Zahnmedizin erfolgen.

Ferner soll sichergestellt werden, dass die bisherige Vollzugspraxis bei der Besoldung von BeamtInnen an Universitäten aufrecht bleibt. Die Überweisungsbeträge werden demnach von den Universitäten geleistet, der Bund stellt den Universitäten jedoch die dafür notwendigen Mittel über das Globalbudget zur Verfügung. Der Grund für die Klarstellung ist, dass es bei Pensionierungen zu Auslegungsunsicherheiten über die Zahlungen der Universitäten an den Pensionsversicherungsträger gekommen war.

 

Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 10. Juli 2018 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Stefan Schennach und Dr. Andrea Eder-Gitschthaler.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller gewählt.

 

 

 

 

 

Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung stellt nach Beratung der Vorlage am 10. Juli 2018 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien 2018 07 10

            Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller                                Dr. Andrea Eder-Gitschthaler

                                 Berichterstatterin                                                                       Vorsitzende