10011 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrpersonengesetz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrpersonengesetz, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz, das Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz, die Reisegebührenvorschrift 1955, das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundesbahngesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Bundespensionsamtübertragungs-Gesetz, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Dienstrechtsverfahrensgesetz 1984, das Bundes-Bedienstetenschutzgesetz, das Überbrückungshilfengesetz, das Poststrukturgesetz, das Auslandszulagen- und -hilfeleistungsgesetz, das Militärberufsförderungsgesetz 2004, das Heeresgebührengesetz 2001, das Zivildienstgesetz 1986, das UmsetzungsG-RL 2014/54/EU und das Bundeshaushaltsgesetz 2013 geändert werden und das Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetz aufgehoben wird (Dienstrechts-Novelle 2018)

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs:

–      Compliance und Integrität: Vereinheitlichung der Regelungen zum Geschenkannahmeverbot und Regelung der Teilnahme an Veranstaltungen im dienstlichen Zusammenhang

–      Gleichstellung der Vertragsbediensteten mit Beschäftigten der Privatwirtschaft hinsichtlich der Möglichkeit der Inanspruchnahme der Wiedereingliederungsteilzeit

–      Schaffung von Rechtsklarheit hinsichtlich der Bestimmungen über den finanziellen Ausgleich für fehlende Vorbildung im Besoldungsrecht

–      Gleichstellung der übrigen Bundesbediensteten mit Wachebediensteten bei schweren Dienstunfällen

–      Anpassung des Dienst- und Besoldungsrechts an Änderungen des Bundesministeriengesetzes 1986

–      Anpassung des Einsatzzuschlages an das Bedrohungsniveau in Krisengebieten

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 10. Juli 2018 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Mag. Dr. Michael Raml.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Karl Bader und Stefan Schennach.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Mag. Dr. Michael Raml gewählt.


Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 10. Juli 2018 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2018 07 10

                          Mag. Dr. Michael Raml                                               Dr. Magnus Brunner, LL.M.

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender