10012 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2018 betreffend ein Bundesgesetz betreffend die Bereinigung von vor dem 1. Jänner 2000 kundgemachten Bundesgesetzen und Verordnungen (Zweites Bundesrechtsbereinigungsgesetz – 2. BRBG)

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

–      Außerkrafttreten grundsätzlich aller (einfachen) Bundesgesetze und Verordnungen des Bundes, die vor dem 1. Jänner 2000 kundgemacht wurden und noch als Bundesrecht in Geltung stehen, mit Ablauf des 31. Dezember 2018, sofern sie nicht in der Anlage zum 2. BRBG aufgezählt sind.

–      In den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen insgesamt rund 5 000 Rechtsvorschriften. Von diesen rund 5 000 Rechtsvorschriften werden rund 2 450 Rechtsvorschriften außer Kraft treten, was einer Bereinigungsquote von rund 49 % entspricht. Von den insgesamt rund 1 650 Bundesgesetzen werden mehr als 600 (rund 38 %) außer Kraft treten, von den rund 3 350 Verordnungen mehr als 1 800 (rund 54 %).

–      Der Entwurf enthält weiters Begleitregelungen und klarstellende Regelungen im Zusammenhang mit den Rechtswirkungen des Außerkrafttretens der Rechtsvorschriften.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 10. Juli 2018 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Karl Bader.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Stefan Schennach, Dr. Magnus Brunner, LL.M. und Mag. Elisabeth Grossmann.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Karl Bader gewählt.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 10. Juli 2018 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2018 07 10

                                     Karl Bader                                                          Dr. Magnus Brunner, LL.M.

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender