10013 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2018 betreffend ein Bundesgesetz über die Europäische Ermittlungsanordnung in Verwaltungsstrafsachen

Nach Art. 82 Abs. 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) beruht die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen in der Union auf dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung gerichtlicher Urteile und Entscheidungen.

Darauf basierend wurde die Richtlinie 2014/41/EU über die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen erlassen; diese wird mit dem gegenständlichen Beschluss für den Verwaltungsstrafrechtsbereich umgesetzt.

Ziel des Beschlusses ist die Schaffung eines vereinfachten und beschleunigten Verfahrens für die Erhebung von Beweismitteln in Fällen mit grenzüberschreitenden Bezügen in Verwaltungsstrafsachen innerhalb der Europäischen Union.

 

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 10. Juli 2018 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Mag. Doris Schulz.

An der Debatte beteiligte sich das Mitglied des Bundesrates Stefan Schennach.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Mag. Doris Schulz gewählt.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 10. Juli 2018 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2018 07 10

                              Mag. Doris Schulz                                                    Dr. Magnus Brunner, LL.M.

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender