10014 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 2008, das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, das Verwaltungsstrafgesetz 1991 und das Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz geändert werden

Hauptgesichtspunkte des gegenständlichen Beschlusses:

1.      Durch Änderungen des EGVG und des VStG wird klarer als bisher geregelt, in welchen Fällen die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes am Strafverfahren mitzuwirken haben und welche Befugnisse ihnen dabei zukommen. Ferner werden sie generell dazu ermächtigt, Amtshandlungen auch außerhalb des Sprengels der örtlich zuständigen Behörde vorzunehmen.

2.      Durch die Möglichkeit, das Verfahren zu schließen, werden Verfahrensverschleppungen verhindert.

3.      Gleichstellung von ehemaligen Lebensgefährten mit ehemaligen Ehegatten (eingetragenen Partnern) auf Grund eines Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes zur Strafprozeßordnung 1975.

4.      Durch einige weitere Änderungen des VStG (wie zB die Einführung der Möglichkeit der Zurückziehung des Einspruches gegen die Strafverfügung, die Schaffung einheitlicher Deliktskataloge für Strafverfügungen, Anonymverfügungen und Organstrafverfügungen oder die Möglichkeit des Absehens von der Durchführung des Strafverfahrens, wenn ein höherer Strafbetrag eingezahlt wurde als der durch die Anonymverfügung vorgeschriebene) werden das Strafverfahren und der Strafvollzug effizienter, transparenter und bürgerfreundlicher gestaltet.

5.      Durch den Entfall der Ausstellung von Ermächtigungsurkunden für die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes wird der Verwaltungsaufwand der Behörden verringert.

6.      Der Entwurf verwirklicht den Grundsatz „Beraten statt strafen“.

 

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 10. Juli 2018 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Mag. Doris Schulz.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Mag. Elisabeth Grossmann und Stefan Schennach.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Mag. Doris Schulz gewählt.


Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 10. Juli 2018 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2018 07 10

                              Mag. Doris Schulz                                                    Dr. Magnus Brunner, LL.M.

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender