10020 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für innere Angelegenheiten

über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Asylgesetz 2005, das BFA-Verfahrensgesetz, das BFA-Einrichtungsgesetz, das Grundversorgungsgesetz – Bund 2005, das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985, das Universitätsgesetz 2002, das Hochschulgesetz 2005, das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Gedenkstättengesetz, das Meldegesetz 1991, das Personenstandsgesetz 2013, das Zivildienstgesetz 1986 und das Sicherheitspolizeigesetz geändert werden (Fremdenrechtsänderungsgesetz 2018 – FrÄG 2018)

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates hat eine

-       Effizienzsteigerung in asyl- und fremdenrechtlichen Verfahren,

-       die Stärkung der EU im weltweiten Talentwettbewerb als attraktiver Standort für Wissenschaft und Innovation sowie als Exzellenzstandort für Studium und berufliche Weiterbildung und

-       die Verhinderung der missbräuchlichen Verwendung der Aufenthaltsbewilligung "Studenten" nach § 64 Abs. 1 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) zum Ziel.

Der gegenständliche Beschluss umfasst daher insbesondere folgende Maßnahmen:

-       Ausweitung der Möglichkeit der Durchführung eines beschleunigten Verfahrens zur Aberkennung des Status des Asylberechtigten im Fall der freiwilligen Inanspruchnahme des Schutzes des Heimatstaates oder des Erwerbs der verlorenen Staatsangehörigkeit

-       Schaffung der Möglichkeit der Sicherstellung und Auswertung von vom Asylwerber mitgeführten Datenträgern (insbesondere Mobiltelefone)

-       Schaffung einer gesetzlich fingierten Antragstellung für im Inland nachgeborene drittstaatszugehörige Kinder eines Asylwerbers

-       Regelung über die Verkürzung von Beschwerdefristen in bestimmten Fällen

-       Schaffung einer Ermächtigung des Bundesamtes, gegen Asylwerber im Zulassungsverfahren eine Anordnung der Unterkunftnahme in einer Bundesbetreuungseinrichtung zum Zweck der Verfahrenssicherung zu erlassen

-       Verschiebung der Vollzugskompetenz hinsichtlich Maßnahmen der Integrationshilfe für zugelassene Asylwerber mit hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit an das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres

-       Einführung einer Beitragspflicht für Asylwerber zur Deckung eines Teils der Kosten, die durch die Gewährung der Grundversorgungsleistungen durch den Bund entstehen, und Schaffung einer Regelung zur Sicherstellung von mitgeführtem Bargeld

-       Schaffung einer Aufenthaltsbewilligung für Freiwillige zur Teilnahme an einem Freiwilligendienst im Rahmen des Europäischen Freiwilligendiensts und für mobile Forscher sowie Einführung eines neuen Visums D für Praktikanten

-       Ermöglichung der Verlängerung einer "Niederlassungsbewilligung – Forscher" zum Zwecke der Arbeitssuche oder der Unternehmensgründung

-       Nachweis des Sprachniveaus A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen für die Zulassung zu einem Universitätslehrgang, der die für die Absolvierung des Studiums erforderliche Sprache vermittelt

 

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 10. Juli 2018 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Andreas Arthur Spanring.

An der Debatte beteiligte sich das Mitglied des Bundesrates Jürgen Schabhüttl.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Andreas Arthur Spanring gewählt.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 10. Juli 2018 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2018 07 10

                        Andreas Arthur Spanring                                                   Armin Forstner, MPA

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender