10025 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Justizausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 26. September 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch und die Strafprozeßordnung 1975 geändert werden (Strafrechtsänderungsgesetz 2018)
Der vorliegende Beschluss des Nationalrates hat die vollinhaltliche Umsetzung der RL Terrorismus im Hinblick auf eine effektive und effiziente Bekämpfung von Terrorismus und Schaffung der Voraussetzungen für eine mögliche Ratifizierung Österreichs des Zusatzprotokolls zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung des Terrorismus (SEV Nr. 217) zum Ziel.
Der gegenständliche Beschluss umfasst daher hauptsächlich folgende Maßnahmen:
a) Erweiterung der inländischen Gerichtsbarkeit im Zusammenhang mit Terrorismus
b) Erweiterung des Kataloges der terroristischen Straftaten in § 278c Abs. 1 StGB
c) Erweiterung des Katalogs finanzierungstauglicher Straftaten in § 278d Abs. 1 StGB
d) Einführung eines neuen Straftatbestandes „Reisen für terroristische Zwecke“ (§ 278g StGB)
e) Erweiterung des Personenkreises, welcher einen Anspruch auf Prozessbegleitung iSd § 66 Abs. 2 StPO hat, auf Opfer terroristischer Straftaten (§ 278c StGB)
Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 9. Oktober 2018 in Verhandlung genommen.
Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Sandra Kern.
An der Debatte beteiligte sich Bundesrat Dr. Peter Raggl.
Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Sandra Kern gewählt.
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 9. Oktober 2018 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2018 10 09
Sandra Kern Martin Weber
Berichterstatterin Vorsitzender