10034 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten

über den Beschluss des Nationalrates vom 25. Oktober 2018 betreffend Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Ministerrat von Bosnien und Herzegowina über Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Bildung, Wissenschaft, der Jugend und des Sports

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates ermöglicht eine verstärkte Zusammenarbeit bei künstlerischen Auftritten und Ausstellungen, der Zusammenarbeit von Bibliotheken, Archiven, Museen und Einrichtungen des Denkmalschutzes sowie bei Übersetzungen von Literaturwerken und Fachliteratur. Im Bildungssystem soll ein Know-how Transfer stattfinden, der u.a. Kooperation und Vernetzung von Übungsfirmen sowie die Förderung von Partnerschaften zwischen Schulen und anderen Bildungseinrichtungen vorsieht.

Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd und gesetzesergänzend.

Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 4 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

Da Angelegenheiten des selbstständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt werden, bedarf es der Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 6. November 2018 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Christoph Längle, BA.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Stefan Schennach, Ewald Lindinger und Hubert Koller, MA.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Christoph Längle, BA gewählt.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 6. November 2018 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1.      gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2.      dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Wien, 2018 11 06

                           Christoph Längle, BA                                                           Ing. Eduard Köck

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender