10046 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verkehr

über den Beschluss des Nationalrates vom 24. Oktober 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Seilbahngesetz 2003 geändert wird

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates umfasst – unter anderem – folgende Maßnahmen:

-       Umsetzung der Vorgaben der Verordnung (EU) 2016/424 im Seilbahngesetz 2003;

-       Definition der verantwortlichen Person als das nach außen vertretungsbefugte Organ des Seilbahnunternehmens;

-       Normierung einer Strafbestimmung bei Verstößen gegen die Verordnung (EU) 2016/424;

-       Regelung der behördlichen Zuständigkeit für die Marktüberwachung sowie von Informationspflichten;

-       Einführung einer Generalrevision samt Verordnungsermächtigung;

-       Novellierung der Bestimmungen über die Konzessionsdauer und das Konzessionsverlängerungsverfahren;

-       Neuformulierung des Sicherheitsberichtes;

-       Normierung einer Verordnungsermächtigung für die Festlegung des genauen Inhaltes des Sicherheitsberichtes (als Teil des Bauentwurfes) und der Anforderungen an die Sicherheitsberichtersteller;

-       Normierung der aufschiebenden Wirkung einer Beschwerde im Baugenehmigungs- und Betriebsbewilligungsverfahren;

-       Erhöhung des Strafausmaßes von 8.000 € auf 15.000 € bzw. von 10.000 € auf 20.000 €;

-       Normierung einer neuen Verwaltungsübertretung;

-       Regelung der Zuständigkeit der Bezirksverwaltungsbehörde für bestimmte Verwaltungsstrafverfahren.

 

Der Ausschuss für Verkehr hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 6. November 2018 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Michael Bernard.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Dr. Peter Raggl, Hubert Koller, MA, Gerd Krusche, Dr. Andrea Eder-Gitschthaler und Günther Novak.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesra Michael Bernard gewählt.

 

 

 

Der Ausschuss für Verkehr stellt nach Beratung der Vorlage am 6. November 2018 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2018 11 06

                                Michael Bernard                                                                  Gerd Krusche

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender