10047 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verkehr

über den Beschluss des Nationalrates vom 24. Oktober 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schifffahrtsgesetz und das Seeschifffahrtsgesetz geändert werden (Schifffahrtsrechtsnovelle 2018)

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates umfasst – unter anderem – folgende Maßnahmen:

-       Einführung der Möglichkeit zur Verwendung von sogenannten Alkohol-Vortestgeräten bei routinemäßigen Verkehrskontrollen;

-       Veröffentlichung von Verkehrsinformationen auf elektronischem Weg anstatt bislang z.B. auf Amtstafeln;

-       Schaffung der gesetzlichen Grundlage zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/1629 mittels innerstaatlicher Verordnung der Verwaltung;

-       Verfahrenskonzentration bei jedenfalls einer Bezirksverwaltungsbehörde für Bewilligungen von Veranstaltungen auf Gewässern;

-       Einführung des Seebriefs auch für Schlauchboote;

-       Zumessung von Bescheidqualität für die Urkunde Seebrief;

-       Beschränkung der Anwendbarkeit österreichischen Seeschifffahrtsrechts auf Jachten wie international üblich auf Jachten mit einer Länge von weniger als 24 m an Stelle bis zu 24 m;

-       Klarstellung, dass österreichische Befähigungsausweise für die Führung von Jachten auf See in Respektierung der Hoheitsrechte der Küstenstaaten nur von Staatsangehörigen oder Einwohnern im Wege einer im privaten Rechtsverhältnis vor inländischen Prüfungsorganisationen abgelegten Prüfung erworben werden können.

 

Der Ausschuss für Verkehr hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 6. November 2018 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Peter Samt.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Armin Forstner, MPA, Wolfgang Beer, Stefan Schennach, Michael Bernard, Hubert Koller, MA.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Peter Samt gewählt.


Der Ausschuss für Verkehr stellt nach Beratung der Vorlage am 6. November 2018 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2018 11 06

                                     Peter Samt                                                                       Gerd Krusche

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender