10052 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 24. Oktober 2018 betreffend Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Kosovo zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung samt Protokoll

Gemäß dem Beschluss der Bundesregierung vom 23. Mai 2018 und der entsprechenden Ermächtigung durch den Bundespräsidenten wurde das dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrunde liegende Abkommen zwischen der Republik Österreich mit der Republik Kosovo zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung und –umgehung samt Protokoll am 08. Juni 2018 von dem Bundesminister für Finanzen, Hartwig Löger, und dem Minister für Finanzen der Republik Kosovo, Bedri Hamza, in Wien unterzeichnet.

Mit dem Abschluss eines Doppelbesteuerungsabkommens mit der Republik Kosovo, das auch den Arbeiten auf Ebene der OECD/G20 zur Bekämpfung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (Base Erosion and Profit Shifting – BEPS) Rechnung trägt, sollen die Wirtschaftsbeziehungen zur Republik Kosovo ausgebaut werden. Zudem besteht derzeit keine Rechtsgrundlage für einen Informationsaustausch zwischen den beiden Staaten, die dem internationalen Standard betreffend steuerliche Transparenz und Amtshilfebereitschaft entspricht. Eine solche wird im Zuge des Abkommens samt Protokoll implementiert.

Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd bzw. gesetzesergänzend. Da auch Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt werden, ist eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG erforderlich.

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am
6. November 2018 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Marianne Hackl.

An der Debatte beteiligte sich das Mitglied des Bundesrates Ewald Lindinger.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Marianne Hackl gewählt.


Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 6. November 2018 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1.      gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2.      dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Wien, 2018 11 06

                                 Marianne Hackl                                                                 Ewald Lindinger

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender