10060 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 22. November 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Schutz der Tiere (Tierschutzgesetz TSchG) BGBl. 118/2004, zuletzt geändert mit BGBl Nr. 37/2018, geändert wird

Die Abgeordneten Josef A. Riemer, Gabriela Schwarz, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrundeliegenden Initiativantrag am 26. September 2018 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Zu 1. (§31):

Nachdem mit den letzten beiden Novellen des Tierschutzgesetzes der Internethandel mit Tieren geregelt wurde, um einerseits den illegalen Welpenhandel zu verhinderten und andererseits durch die Tierschutz-Sonderhaltungsverordnung auch Zoofachgeschäften (neben der jedenfalls möglichen Haltung außerhalb des Geschäftes) die Unterbringung von Tieren in Pflegestellen ermöglicht wird, besteht keine Notwendigkeit mehr, dass Hunde und Katzen weiterhin in Verkaufs- oder Ausstellungsräumen von gewerblichen Tierhaltungen ausgestellt oder gehalten werden. Es erscheint daher möglich, zur ursprünglichen Fassung des Tierschutzgesetzes zurückzukehren.

Zu 2. (§ 44):

Die Fehlnovellierung (Einführung eines zweiten Abs. 3 nach Abs. 25) durch das 2. Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetzes, BGBl. I Nr. 37/2018, wäre zu berichtigen und eine neue Inkrafttretensbestimmung einzufügen.

Das Inkrafttreten mit 1.Jänner 2019 gibt den Vollzugsbehörden ausreichend Zeit, um sich auf die neuen Gegebenheiten einzustellen.

Die Übergangsbestimmung soll dem Handel ermöglichen, sich auf die neuen Gegebenheiten einzustellen.“

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 4. Dezember 2018 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Ing. Bernhard Rösch.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Ferdinand Tiefnig und Michael Wanner.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Ing. Bernhard Rösch gewählt.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Dezember 2018 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2018 12 04

                            Ing. Bernhard Rösch                                                           Rosa Ecker, MBA

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzende