10069 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

über den Beschluss des Nationalrates vom 22. November 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Opferfürsorgegesetz, das Impfschadengesetz, das Verbrechensopfergesetz, das Heimopferrentengesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz und das Bezügegesetz geändert werden (Pensionsanpassungsgesetz 2019 – PAG 2019)

Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates wird die von der Bundesregierung am 22. August 2018 in Aussicht gestellte Pensionsanpassung für das Jahr 2019 umgesetzt.

Darüber hinaus werden Klarstellungen bezüglich der Anpassung von Pensionsleistungen, die wegen Erwerbstätigkeit weggefallen oder wegen Rehabilitationsmaßnahmen noch nicht angefallen sind bzw. für die sich zum Anpassungszeitpunkt kein Auszahlungsbetrag ergibt getroffen.

Zur im Nationalrat beschlossenen Änderung des § 717b ASVG wird in der Begründung des entsprechenden Abänderungsantrags ausgeführt:

„Auf Grund des im Sozialversicherungs-Organisationsgesetz (SV-OG) vorgesehenen Zeitplanes hat es sich als erforderlich erwiesen, mit den Vorbereitungshandlungen zur Umsetzung des SV-OG sobald wie möglich zu beginnen.

Daher soll nunmehr klargestellt werden, dass die erforderlichen Umsetzungsschritte, die unabhängig von der konkreten Ausgestaltung des SV-OG jedenfalls erforderlich sind, bereits vor dem In-Kraft-Treten des SV-OG gesetzt werden können.

Davon umfasst ist auch eine entsprechende Mitwirkung durch die Sozialversicherungsträger, wie insbesondere die Stichtagserhebung.“

 

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 4. Dezember 2018 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Ing. Bernhard Rösch.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat David Stögmüller mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Korinna Schumann, Karl Bader, Monika Mühlwerth, Reinhard Todt, David Stögmüller, Dr. Andrea Eder-Gitschthaler.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Ing. Bernhard Rösch gewählt.


Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Dezember 2018 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2018 12 04

                            Ing. Bernhard Rösch                                                              Reinhard Todt

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender