10077 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

Bundesgesetz, mit dem das Wirtschaftskammergesetz 1998 geändert wird – WKG-Novelle 2018

 

Änderungen in der Plenarsitzung des Nationalrates

 

Der Nationalrat hat anlässlich der Beschlussfassung im Gegenstand folgende Änderungen beschlossen:

1) Nach der Ziffer 1 wird folgende Ziffer 1a eingefügt:

„1a. In § 20 wird folgender Abs. 3 angefügt:

„(3) Die Landeskammern werden im übertragenen Wirkungsbereich als Standortanwalt gemäß dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 - UVP-G 2000, BGBl. Nr. 697/1993, tätig, wenn das Vorhaben Auswirkungen auf das jeweilige Land als Wirtschaftsstandort hat. Bei der Besorgung dieser Aufgabe unterliegen sie den Weisungen der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort.““

2) Nach der Ziffer 12 wird folgende Ziffer 13 eingefügt:

„13. § 150 wird folgender Abs. 8 angefügt:

„(8) § 20 Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XX/2018, tritt mit 1. Juli 2019 in Kraft.““