10082 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

über den  Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Freiberuflichen-Sozialversicherungsgesetz, das Sozialversicherungs-Ergänzungsgesetz, das Primärversorgungsgesetz, das Kinderbetreuungsgeldgesetz, das Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz, das Dienstgeberabgabegesetz, das Bundesgesetz zur partnerschaftlichen Zielsteuerung-Gesundheit, das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Bundesgesetz über die Gesundheit Österreich GmbH, das Bundesgesetz über die Dokumentation im Gesundheitswesen, das Bundesgesetz über die Einrichtung eines Fonds zur Finanzierung privater Krankenanstalten, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Sonderunterstützungsgesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, das Arbeit-und-Gesundheit-Gesetz, das Ausbildungspflichtgesetz, das Dienstleistungsscheckgesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz, das Opferfürsorgegesetz, das Heeresentschädigungsgesetz, das Verbrechensopfergesetz, das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Angestelltengesetz, das Arbeiter-Abfertigungsgesetz, das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, das Arbeitsinspektionsgesetz 1993, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Arbeitszeitgesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz, das Betriebspensionsgesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Entgeltfortzahlungsgesetz, das Gutsangestelltengesetz, das Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetz, das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz, das Landarbeitsgesetz 1984, das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz sowie das Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz geändert werden, ein Selbständigen-Sozialversicherungsgesetz, ein Bundesgesetz zur Überführung der Versicherungsanstalt des österreichischen Notariates in eine Versorgungsanstalt des österreichischen Notariates und ein Bundesgesetz über die Versorgung für das österreichische Notariat erlassen werden sowie das Notarversicherungsgesetz 1972 aufgehoben wird (Sozialversicherungs-Organisationsgesetz – SV-OG)

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates verfolgt im Zuge einer großen Organisationsreform des österreichischen Sozialversicherungssystems als Ziele eine Strukturreform der Sozialversicherung, die Senkung der Lohnnebenkosten sowie eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für private Anbieter von Gesundheitsdiensten.

 

 

 

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates umfasst hauptsächlich folgende Maßnahmen:

-       Zusammenführung der derzeit bestehenden Sozialversicherungsträger auf nur mehr fünf Sozialversicherungsträger und ein Dachverband anstelle des derzeitigen Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger

-       Reduzierung der Verwaltungskörper und deren Mitgliederanzahl

-       Deutliche Effizienzsteigerungen durch Aufgabenbündelung und durch Zusammenführung der bis dato bestehenden Sozialversicherungsträger

-       Harmonisierung des Leistungsrechts innerhalb der einzelnen Sozialversicherungsträger

-       Zielvereinbarungen im Personal- und Sachbereich (insbesondere in der EDV) unter Verwendung des Zielsteuerungssystems mit dem Ziel finanzieller Einsparungen

-       Neuzuordnung der Versichertengruppen

-       Neuregelung der Ersatzansprüche zwischen Kranken- und Unfallversicherung

-       Schaffung eines Innovations- und Zielsteuerungsfonds

-       Senkung der Unfallversicherungsbeiträge

-       Neuregelung der Finanzierung der PRIKRAF-Krankenanstalten

 

Hinsichtlich der Änderung des § 717b ASVG:

Die im Pensionsanpassungsgesetz 2019 gewählte Formulierung hat sich als zu unbestimmt erwiesen, sodass nunmehr rückwirkend eine Konkretisierung erfolgen soll. § 717b ASVG in der Fassung des Pensionsanpassungsgesetzes 2019 wird durch § 717b ASVG in der Fassung des Sozialversicherungs-Organisationsgesetzes rückwirkend ersetzt. Durch die vorgeschlagene Änderung soll auch für den Fall des gleichzeitigen In-Kraft-Tretens des Pensionsanpassungsgesetzes 2019 und des Sozialversicherungs-Organisationsgesetzes Rechtssicherheit geschaffen werden.

 

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 18. Dezember 2018 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Marlies Steiner-Wieser.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat David Stögmüller mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Korinna Schumann, Dr. Andrea Eder-Gitschthaler, Ferdinand Tiefnig, Reinhard Todt, Andrea Wagner, Sandra Kern und Rosa Ecker MBA.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Marlies Steiner-Wieser gewählt.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2018 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2018 12 18

                         Marlies Steiner-Wieser                                                           Reinhard Todt

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender